200420032002

Presse: El Kaida machte Tierversuche für Massenvernichtungswaffen

London, 29. Dezember (AFP) - Die El-Kaida-Organisation des mutmaßlichen Terroristenführers Osama bin Laden hat laut einem Zeitungsbericht Tierversuche für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen ausgeführt. Das gehe aus zahlreichen Dokumenten hervor, die in einem verlassenen El-Kaida-Haus in Kabul gefunden worden seien, berichtete die britische "Times" am Samstag. Zudem habe die Organisation die mögliche Benutzung von ABC-Waffen geprüft. Eines der Dokumente, die demnach nach der Eroberung der afghanischen Haupstadt durch die Nordallianz Mitte November gefunden wurden, beschreibe Versuche mit chemischen Giften an Kaninchen, die sofort tot gewesen seien. Ein anderes gleiche einem Rezeptbuch für die Herstellung von Botulin, Ricin und Zyanid.

© AFP


Verbände: Parteien sollen im Wahljahr mehr für die Umwelt tun

Berlin, 26. Dezember (AFP) - Umweltschützer haben die politischen Parteien aufgefordert, sich im Wahljahr 2002 mehr als bisher für Umwelt- und Naturschutzthemen stark zu machen. Die Bevölkerung solle die Parteiprogramme nach ökologischen Kriterien bewerten und ihre Stimmen jenen geben, die sich am glaubwürdigsten für den Schutz der Lebensgrundlagen einsetzen, forderte am Mittwoch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der WWF forderte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) auf, das kommende Jahr zum "Waljahr" zu machen und sich für das Überleben der bedrohten Tiere einzusetzen.

© AFP


"Bestand am liebsten eliminieren"
BAD DÜRKHEIM: Ab nächstem Jahr Sondersteuer für gefährliche Hunde

Im Dürkheimer Stadtgebiet sind derzeit 33 Hunde gemeldet, die nach den neuesten einschlägigen Verordnungen als gefährlich eingestuft werden. Für diese allgemein als Kampfhunde bezeichneten Tiere müssen ihre Besitzer ab dem kommenden Jahr erstmals eine erhöhte Hundesteuer von 612 Euro zahlen (wir berichteten bereits kurz am Mittwoch). Die so genannte Kampfhunde-Steuer wurde in die Neufassung der entsprechenden städtischen Satzung aufgenommen, die vom Stadtrat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, allesamt aus Reihen der CDU, verabschiedet wurde. Sie entspricht weitestgehend einer Mustersatzung, die der Gemeinde- und Städtebund erst Mitte Oktober herausgegeben hat und in die nach den Worten von Bürgermeister Wolfgang Lutz die neueste Rechtssprechung zu "gefährlichen Hunden" eingeflossen sei. Lutz machte dabei kein Hehl aus der Zielsetzung dieser Satzung, die den Intentionen der Stadt entspricht: "Den Bestand an gefährlichen Hunden zu reduzieren, am liebsten zu eliminieren". Die Satzung listet insgesamt elf Hunderassen auf, für die der erhöhte Beitrag von 612 Euro zu bezahlen ist. Er kann auf die Hälfte gekürzt werden, wenn der Hundebesitzer per tierärztlichem Gutachten nachweisen kann, dass von seinem Tier keine Gefahr ausgeht. Diese Ermäßigung erschien Gerd Ester und Klaus Mesel zu wenig, wenn ein Tier laut Gutachten nicht gefährlich (und womöglich noch kastriert) sei. Auch von einem Rottweiler oder Schäferhund gehe ein gewisses Gefahrenpotential aus, so Mesel. Sollten andere Hunde als die der genannten Rassen als gefährlich eingestuft werden, machte der Bürgermeister deutlich, sei auch für die höhere Steuer zu zahlen. Lutz sprach von einer "klassischen Steuerungsfunktion", die die Mustersatzung verfolge.

Auf die Auflagen der einschlägigen Landesverordnung, die für Hunde bestimmter Rassen unter anderem Maulkorbzwang vorsieht, hat ein Gutachten keine Auswirkung, so stellte Lutz auf Anfrage von Jürgen Ries (Grüne) klar. Laut Gesetzgeber seien bestimmte Rassen per se gefährlich und müssten Maulkorb tragen. "Bei uns geht es nur um die Besteuerung; hier sind Ausnahmen beziehungsweise Ermäßigung möglich".

Christl Bastian monierte, dass in der neuen Ortssatzung die Ermäßigung für Jagd- sowie für Melde- und Schutzhunde wegfalle. Laut Sitzungsvorlage betrifft dies 39 Hunde (3,6 Prozent) innerhalb der Stadt. Ein meist kostspieliges Hobby solle nicht steuerbegünstigt werden, hieß es darin zu Jagdhunden. Wachhunde würden oft zu anderen Zwecken gehalten, warf Lutz ein, räumte aber ein, dass sie bei ganz speziellem Verwendungszweck weiter privilegiert werden könnten.

CDU-Fraktionschef Reinhard Stölzel sah in der Satzung drei Zielrichtungen vereinigt: das Recht des Bürgers auf Hundebesitz, eine gewisse Ordnung in der Stadt durch Regulation sowie den Schutz der Bevölkerung. Und mit den Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes sei man in der Vergangenheit immer gut gefahren, unterstrich sein SPD-Kollege Dieter Raudszus. (psp)

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag, 21. Dez , 03:45 Uhr


Für Kampfhunde fließen künftig 153 Euro in die Gemeindekasse
Liebschützberger Gemeinderat beschließt 1. änderung der Hundesteuersatzung

Liebschützberg/Wellerswalde. Auf seiner Dezember-Sitzung in Wellerswalde widmete sich der Gemeinderat Liebschützberg wieder einmal der Hundesteuersatzung. Mit der Umstellung auf die Euro-Währung wurde zugleich die Hundesteuer weiter modifiziert, so in der Kategorie Kampfhunde.

"Der Besitzer von Kampfhunden muss künftig eine Steuer von nunmehr 153 Euro pro Tier zahlen", unterstrich Bürgermeister Karl-Heinz Börtitz. Dennoch müssen die Besitzer oder Züchter solcher "gefährlichen" Hunderassen die höhere Abgabe nicht um jeden Preis zahlen. Ihnen steht es frei, ihren Vierbeiner einem Wesenstest zu unterziehen. Wird das Tier vom Prüfer als nicht gefährlich eingeschätzt, braucht der Halter nur die normale Hundesteuer zu zahlen. Abgeordneter Dieter Dennhardt hakte nach, ob die Verwaltung über die Möglichkeit eines Wesenstest Bescheid wisse. "Das ist der Fall", so Börtitz, "und was die Steuer anbelangt, wird diese gesenkt, sobald das Ergebnis des Wesenstest vorliegt".


Erster BSE-Fall in Österreich endgültig bestätigt

Wien, 12. Dezember (AFP) - Das österreichische Gesundheitsministerium hat den ersten BSE-Fall in Österreich nun endgültig bestätigt. Vier Untersuchungen, zwei Schnelltests und zwei Referenztests hätten das untermauert, sagte Ministeriumssprecher Gerald Grosz am Mittwoch in Wien. Die Ergebnisse von Auswertungen in der Schweiz und in Großbritannien hätten dem Ministerium am Abend noch nicht vorgelegen, dennoch bestehe an der Diagnose kein Zweifel mehr, sagte Grosz. Das Landwirtschaftsministerium gab bekannt, die Behörden hätten ihre Anstrengungen verdoppelt, um Klarheit über die Herkunft des Erregers zu erhalten. Das betroffene Tier war nach Angaben der Behörden nicht mit Tiermehl gefüttert worden. Verseuchtes Tiermehl gilt als einer der Hauptübertragungswege für BSE.

© AFP


Steuer als psychologische Barriere
Zapfendorfer Marktgemeinderat beschloss mit 500 Euro deutlich höheren Satz für Kampfhunde

ZAPFENDORF. In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Marktgemeinderat überwiegend damit, Satzungen von Mark auf Euro umzustellen. Während manches günstiger wird, setzt man mit der neuen Steuer für Kampfhunde ein deutliches Zeichen.
von Thomas Fritz

Das Vorgehen der Räte stand unter der Prämisse, möglichst keine versteckten Gebührenerhöhungen durch Rundungen vorzunehmen. Bei der Gebührensatzung für die kommunale Abfallbeseitigung wurde der Satz je angefangenem Kubikmeter Boden und Bauschutt sogar um elf Pfennige gesenkt. Eine Prüfung der Betriebskosten für die Deponie hatte ergeben, dass weitaus weniger Bauschutt angeliefert wird, als ursprünglich ermittelt. Der neue Gebührensatz wurde von bisher acht Mark auf vier Euro pro Kubikmeter festgelegt.

Auch die Hundebesitzer kamen gut davon. Hier haben die Räte die Mark-Beträge mit dem amtlichen Kurs in Euro umgerechnet und die Sätze entsprechend festgelegt. Für den ersten Hund sind ab 1. Januar 26 Euro, für den zweiten 36 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund 50 Euro zu entrichten.

Die Gemeinderäte Karlheinz Übelacker (SPD) und Reinhold Hahn (Vereintes Umland) plädierten für die Festsetzung einer Steuer für Kampfhunde. Bürgermeister Josef Martin sah dafür jedoch keine Notwendigkeit. Zum einen gebe es in Zapfendorf keine Kampfhunderassen und zum anderen brauche jeder, der ein derartiges Tier besitzt, eine entsprechende Erlaubnis nach der einmaligen Bayerischen Kampfhundeverordnung. "Und die Auflagen dieser Verordnung werden strengstens geprüft", sagte er.

Das Gremium ließ sich aber nicht überzeugen. "Schon allein, um eine psychologische Barriere zu schaffen, sollten wir eine derartige Gebühr einführen", meinte Gemeinderat Baptist Schütz (CSU). Und letztendlich stellte Gemeinderat Hahn auch den Antrag, eine Steuer für Kampfhunde in der gemeindlichen Satzung festzuschreiben und diese auf 500 Euro festzulegen. Das Gremium stimmte dem Antrag einstimmig zu.

Fränkischer Tag online


Offenbar erster BSE-Fall in Österreich

Wien, 7. Dezember (AFP) - In Österreich gibt es offenbar einen ersten BSE-Fall: Es handle sich um einen "hundertprozentigen BSE-Fall", sagte Gesundheitsminister Herbert Haupt am Freitag in Wien. Insgesamt vier Tests hätten ergeben, dass das Tier aus einem österreichischen Betrieb an der Rinderseuche erkrankt ist. Weitere Angaben über den Betrieb und die Herkunft des Tieres machte er nicht. Ein letzter Test in der Schweiz solle nun Gewissheit bringen. Mit dem Ergebnis werde in den kommenden Tagen gerechnet. Das betreffende Tier war am Donnerstag geschlachtet worden. Österreich hatte sich gerühmt, als einer der wenigen EU-Staaten bislang BSE-frei zu sein.

© AFP


Bundesverfassungsgericht bestätigt Kampfhunde-Gesetze
Mögliche Gefahr durch gefährliche Tiere zu groß

Karlsruhe. Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es in einer heute veröffentlichten Entscheidung ab, Teile des Gesetzes vorübergehend auszusetzen. Eine Reihe von Händlern und Züchtern so genannter Kampfhunde hatte versucht, verschiedene Einfuhr- und Zuchtverbote per einstweiliger Anordnung zu stoppen. (Aktenzeichen: 1 BvR 1778/01 - Beschluss vom 23. November 2001). Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass die mögliche Gefahr durch gefährliche Tiere zu groß sei, um zu diesem Zeitpunkt auf die Züchterinteressen einzugehen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus.

Auslöser für das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde war der Tod des sechsjährigen Volkans, der im Juni 2000 in Hamburg von zwei frei laufenden Kampfhunden zerfleischt worden war. Viele Bundesländer hatten daraufhin ihre Regelungen zu Zucht und Haltung bestimmter Hunderassen wie Pitbull-Terrier oder American Staffordshire Terrier verschärft. Ergänzend hatte die Bundesregierung das Gesetz auf den Weg gebracht, das den Handel, die Einfuhr und die Zucht unterbinden soll. Zudem wurde im Tierschutzgesetz ein Zuchtverbot für bestimmte Rassen verankert.

Durch dieses Anti-Kampfhunde-Paket der Bundesregierung sehen die Händler und Züchter erhebliche wirtschaftliche Nachteile für sich. Diese seien so groß, dass die Umsetzung des Gesetzes gestoppt werden müsse, noch bevor das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über die Verfassungbeschwerde entscheidet, begründeten die Züchter ihren Antrag auf einstweilige Anordnung.

Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass die schnelle Umsetzung des Anti-Kampfhund-Konzepts wichtiger sei als die wirtschaftlichen Interessen der 90 Händler und Züchter. Von denen hatten nur drei angegeben, ausschließlich vom Handel mit Kampfhunden zu leben. Die Gefahr neuer überfälle von Hunden auf Menschen wiege "erheblich schwerer" als die Nachteile für die Züchter, entschied die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht.

Die Umsetzung des Gesetzes dürfe nicht verzögert werden. Nicht mal bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Wann das der Fall sei, ist derzeit noch völlig unklar, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. dpa

© Xmedias / Morgenweb-Redaktion – 06.12.2001


EU-Regierungen liefern genauere Zahlen zu Tiertransporten

Brüssel, 22. November (AFP) - Bundesregierung und EU-Parlament können im Streit um die finanzielle Förderung der umstrittenen Transporte von lebendem Schlachtvieh einen Achtungserfolg verbuchen: Die EU-Regierungen haben in den Haushaltsverhandlungen gegenüber dem Parlament zugesagt, bis Ende Mai 2002 zumindest genauere Zahlen zu den Tiertransporten vorzulegen, wie EU-Haushaltskommissarin Michaele Schreyer (Grüne) am Donnerstag in Brüssel berichtete. Aus den Statistiken solle hervorgehen, wie weit die Transporte den Tierschutzbestimmungen genügten oder aber, ob wegen Mängeln Transportprämien zurückgezahlt werden mussten.

©AFP


Stand vom 14.11.2001

Land reduziert Zahl gefährlicher Hunderassen

Zwei Kategorien von Kampfhunden

In einem neuen Gesetz will das Land NRW die Zahl der als gefährlich eingestuften Hunderassen von 42 auf 14 reduzieren. Ein entsprechendes Eckpunktepapier hat Innenminister Fritz Behrens (SPD) am Mittwoch (14.11.01) im nordrhein-westfälischen Landtag vorgestellt. Danach sollen Kampfhunde demnächst in zwei Gruppen kategorisiert werden. Für die zur ersten Kategorie gehörenden Pitbulls, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier gilt nicht nur ein Maulkorb- und Leinenzwang, sondern auch ein Zuchtverbot. Halter von Hunden der zweiten Kategorie, unter die weitere zehn Rassen fallen, müssen ihren Lieblingen künftig ebenfalls einen Maulkorb und eine Leine anlegen. Allerdings dürfen diese Tiere weiterhin gezüchtet werden.

Wesenstest befreit vom Maulkorbzwang

Allerdings hat das Land für alle Hunde noch eine Option offen gelassen: Nach einem bestandenen Wesenstest können die Tiere von dem Maulkorb- und Leinenzwang befreit werden. An der Androhung von empfindlichen Geldbußen und der Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung hält die Landesregierung dagegen fest. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Bevölkerung vor Attacken von gefährlichen Kampfhunden zu schützen, heißt es zur Begründung. Das geplante NRW-Gesetz soll nach Aussage von Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) Grundlage für eine Richtlinie sein, die in 13 Bundesländern einheitlich umgesetzt werde. Die derzeitige Hundeverordnung soll durch das neue Gesetz ersetzt werden.

FDP: Hundeverordnung außer Kraft setzen

Bei den Oppositionspolitikern stieß das geplante Gesetz hingegen auf Kritik. Nach Meinung von Eckhard Uhlenberg (CDU) müsse darüber diskutiert werden, ob Rasselisten der Bevölkerung überhaupt einen Schutz böten. Die FDP forderte, die derzeitige Verordnung auszusetzen: Es sei nicht sinnvoll, dass sich Hundehalter mit Bestimmungen herumschlagen müssten, die demnächst hinfällig seien.

wdr online


Sächsische Zeitung Donnerstag, 8. November 2001

Hunde müssen meist draußen bleiben

Von Petra-Alexandra Buhl

Wohnungsgesellschaften wollen Vierbeiner am liebsten aus ihren Wohnungen verbannen

So weit wie der Coswiger Olaf H., der ein Schwein in seiner Mietwohnung mästete, gehen nur wenige Mieter. Haustiere sehen die meisten Wohnungsgesellschaften aber trotzdem ungern - obwohl sie bei einem Leerstand von bis zu zwanzig Prozent auf jeden Mieter angewiesen sind. Deshalb gibt es auch kaum einen Geschäftsführer, der eine klare Aussage treffen will, ob er Haustiere zuläßt oder nicht.

Kampfhunde sind nicht gern gesehen

Ulrich Butzer, Geschäftsführer der Meißner Stadtentwicklungsgesellschaft SEEG: "Man kann weder generell ja noch nein sagen." Es gebe eine Reihe von rechtlichen und hygienischen Bestimmungen, die das Halten von Haustieren einschränken. Deshalb muss jeder, der mit einem Haustier in eine SEEG-Wohnung ziehen will, sich das genehmigen lassen. Ähnlich sieht es bei der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Meißen GmbH (GWG) aus. "Nicht jedes Tier stört das Zusammenleben, da muss man schon abwägen", sagt Reinhild Schröder. Zierfische, Meerschweinchen, Wellensittiche und Zwergkaninchen werden gerne gesehen. Aber Katzen brauchen Auslauf und Hunde machen Lärm durch ihr Bellen und Anschlagen. "Das kann die anderen Mieter beeinträchtigen, und die beantragen dann Mietminderung." Deshalb werden die anderen Hausbewohner von der GWG erst gefragt, bevor die Neuen mit Hund einziehen dürfen. Butzer rät seinen Mitarbeitern, Hunde und Katzen abzulehnen. Zum einen aus Gründen der Hygiene und des Lärmschutzes. Zum anderen aus leidvoller Erfahrung: "Wir hatten schon Leute, die unerlaubt Schäferhunde in neu sanierten Wohnungen hielten. Die Räume sahen nach einem Jahr unbeschreiblich aus." Problematisch sei, dass viele Mieter erst gar nicht fragen, ob sie ein Tier haben dürfen. "Wir hatten schon zwei große Kampfhunde in einer Wohnung", sagt Reinhild Schröder. Wenn sich die anderen Mieter dann beschweren, wird abgemahnt, gekündigt und schließlich geräumt. Etwas lockerer sehen das die Geschäftsführer der beiden Coswiger Wohnungsgesellschaften. "Haustiere gehören zum Leben", sagt Frank Neupold von der städtischen Wohnbau- und Verwaltungs GmbH (WBV). Es komme darauf an, welches Tier der Mieter mitbringe und welche Bedürfnisse es habe. "Wenn ich eine Wohnung mit einer Grünfläche habe, kann ich einen Schäferhund halten. Das geht in der Ein-Raum-Wohnung nicht." Das Dilemma ist für Neupold klar: "Der Mieter liebt sein Haustier. Aber der Vermieter liebt auch seinen Mieter - schließlich zahlt der Miete."

"Haustiere kann man keinem verbieten"

Volkmar Bulir von der Wohnungsgenossenschaft Coswig sagt, "die Haustierhaltung hat so stark zugenommen, das kann man keinem verbieten." Er unternehme deshalb nur dann etwas, wenn der Hausfriede durch Tiere gestört wird. "Wir würden aber keinen Kampfhund dulden, keine Reptilien und keinen Mieter, der ein ganzes Zimmer zur Vogelvoliere umbaut."


Wie der Hund auf den Menschen kam

Eine Ausstellung der Naturwissenschaftlichen Sammlungen des Stadtmuseums

Ekkehard Schwerk

Das einfallsreiche Stadtmuseum zeigt von heute an bis zum 3. Februar 2002 in der Charlottenburger Schloßstraße 69 a in seinen Naturwissenschaftlichen Sammlungen, was es mit dem Hund alles auf sich hat: "Wölfe, Opferhunde, Karrenköter - Berliner Hundeleben von der Eiszeit bis heute" (bei freiem Eintritt dienstags bis sonntags 10 bis 18 Uhr). Vom Wolfswelpen bis zum tönernen Hundepfeifenkopf, in Texten und als hypothetische Rekonstruktion eines jungsteinzeitlichen Hundes - alles Hunde in nicht immer freundlicher Menschengesellschaft. Der Mensch züchtet sich ja nicht nur die Hunde nach seinem Ebenbilde, woraus dann zum Beispiel Kampfhunde werden und begriffliche Schweinehunde. Otto von Bismarck kreuzte den süddeutschen Mastiff mit der norddeutschen Dogge, woraus dann die Deutsche Dogge entstand. So hatte der Reichsgründer sogar Süd- und Norddeutschland und sei's mit Hundekreuzung vereint. Das geht ja noch an.

Aber man schaue sich doch nur mal alle hundsmiserablen Redensarten und Begriffe an: Vor die Hunde kommen, auf den Hund kommen, Hundewetter, feiger Hund. Dabei ist der Hund - das sehen wir auf der Ausstellung auch an vielen einleuchtenden Beispielen, der urälteste Gefährte des Menschen. Hat er es verdient, so verunglimpft zu werden? In einer Ecke der Ausstellungsräume findet sich die am wenigsten bekannte Herabwürdigung des Hundes auf den Menschen. Als Hund im Krieg. Schon im Ersten Weltkrieg. Ihm wurde eine Maske aufgebunden, er wurde auf Minensuche geschickt, er hatte Munition zu transportieren, ja man zwang ihn sogar, mit Fallschirm ins Kampfgebiet zu fallen, um irgendwas zu befördern. Mir ist bei Betrachtung dieser Bilder die Hundegeschichte meiner Charlottenburger Verwandten in der Gervinusstraße im letzten Krieg eingefallen. Sie hatten einen kleinen Terrier. Er wurde zur "Musterung" auf einen Schulhof in der Sybelstraße befohlen. Dort wurden die Tiere vermessen und auf Knallreaktionen getestet. Es waren kleine Rahmen aufgestellt. Passte der Hund unten durch, war er wohl nicht KV (kriegsverwendungsfähig). Der Fox meiner Verwandten umlief den Rahmen, war aber auch aus anderem Grunde nicht KV: Er türmte bei einem Knall, und meine Cousine hatte Mühe, ihn irgendwo in einer fernen Ecke Charlottenburgs verschuchert aufzuspüren.

Natürlich handelt es sich im Stadtmuseum nicht nur um den Missbrauch der Kreatur. Viel ist auch über die von Hund und Mensch bewohnte Erde die Rede, immer irgendwie auch von jenem Erdteil, auf dem dann Berlin gebaut und besiedelt wurde. Und als wir gestern schon einen Blick auf die heute eröffnete Ausstellung werfen durften, war auch ein reizender Mischling da. Er wurde uns als ein "Therapiehund" vorgestellt. Hier nun ist es die freundlichste Mensch-Hund-Verbindung neben dem Führhund für Blinde und Suchhund bei Katastrophen. Als Therapiehund hilft er, Vereinsamung zu lindern, Zutraulichkeit zu wecken. Da gibt es einen Hundebesuchsdienst des Vereins "Leben mit Tieren e.V." Es liegen Faltblätter aus, auf denen darauf hingewiesen wird.

Und da geht eine dumme Redensart vom Menschen, der auf den Hund gekommen, also unter die Räder gekommen sei. Das stammt aus einer Zeit, da Verbrecher oft zwischen Hunden gehenkt wurden. Ein adeliger Strolch musste zur Strafe öffentlich Hunde tragen. So war er also auf den Hund gekommen. Und Berlin kam 1830 auf den Hund als Möglichkeit Steuern zu kassieren, spannte ihn vor den fiskalischen Karren. Viel früher - seit 1770 - auch schon vor Fuhrwerke.

(tagesspiegel online, berlin)


Europäisches Patentamt lässt Krebsmaus-Patent in veränderter Form zu

München, 7. November (AFP) - Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat am Mittwoch in einem Einspruchverfahren das umstrittene "Krebsmaus"-Patent in stark eingeschränkter Form zugelassen. Wie EPA-Sprecher Rainer Osterwalder mitteilte, gilt das Patent jetzt nur noch für Nagetiere und nicht mehr wie in der vorherigen Fassung für alle Säugetiere mit Ausnahme des Menschen. Gegen diese ursprüngliche Variante lagen insgesamt 16 Einsprüche von Umweltorganisationen, Tierschützern, kirchlichen Organisationen, Parteien und Einzelpersonen vor. Die Entscheidungsverkündung wurde laut Osterwalder durch die Proteste von Umweltschützern behindert. Fünf Aktivisten seien von der Polizei abtransportiert worden.

©AFP


Bundesverfassungsgericht prüft Schächtungsverbot für Moslems

Karlsruhe, 6. November (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) prüft, ob Moslems das so genannte Schächten von Tieren in Deutschland weiterhin verboten werden darf. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 1995 den hier lebenden Moslems das betäubungslose Töten von Tieren mit der Begründung untersagt, dass dies keine "zwingende" Vorschrift ihrer Religion sei und das Tierschutzgesetz unnötiges Leid von Tieren beim Schlachten untersage. In dem am Dienstag in Karlsruhe verhandelten Fall wurde wegen dieser Entscheidung einem moslemischen Metzger in Wetzlar die bis dahin sieben Jahre bestehende Ausnahmeerlaubnis zum rituellen Schlachten entzogen. Der Mann klagte daraufhin vor dem BVG wegen Verstoßes gegen die Religions- und Berufsfreiheit sowie wegen der Verletzung des Gleichheitssatzes.

©AFP


Greenpeace protestiert gegen umstrittenes Patent auf "Krebsmaus"

München, 6. November (AFP) - Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat den Stopp des umstrittenen Patents auf die so genannte Krebsmaus gefordert. Rund 15 Aktivisten demonstrierten am Dienstag vor dem Europäischen Patentamt (EPA) in München, das über 17 Sammeleinsprüche von Umweltorganisationen, Tierschützern, kirchlichen Organisationen und Einzelpersonen gegen das Patent verhandelte. Laut Greenpeace war die Krebsmaus 1992 das erste Patent, das in Europa auf ein Säugetier erteilt wurde. Das Patent der Harvard Universität in den USA umfasse nicht nur die Maus, sondern alle Säugetiere mit Ausnahme des Menschen, die mit krebsauslösenden Genen manipuliert werden. Laut Greenpeace erhofft sich die Industrie davon, dass Arzneimittelhersteller an dem Tier forschen, um Krebstherapien zu entwickeln.

©AFP


BATTERIEHALTUNG AB 2007 VERBOTEN

Am 19.10.2001 hat der Bundesrat beschlossen, dass ab 2007 die Käfigbatteriehaltung von Legehühnern verboten werden soll. Die Bauernverbände protestieren heftig. Abzuwarten bleibt, was bei der Umsetzung des Beschlusses für Kompromisse geschlossen werden...


Leinen- und Maulkorbzwang bleiben erhalten

Gestern Verhandlung über die "Kampfhunde-Verordnung" - Gericht sieht keinen Verstoß gegen Grundgesetz

Die Verordnung des Landes Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde ist rechtmäßig. Das entschied gestern in Mannheim der erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Gegen die "Kampfhunde-Verordnung", wie sie umgangssprachlich genannt wird, hatten insgesamt 96 Hundehalter ein Normenkontrollverfahren angestrengt, mit dem sie erreichen wollten, dass die Verordnung außer Kraft gesetzt wird.

"Es gibt keine Hunderasse, die an sich gefährlich ist", sagte gestern einer der Anwälte der Hundhalter. "Es ist immer der einzelne Hund oder sein Halter, von dem die Gefahr ausgeht." Ob ein Hund gefährlich sei, könne auch nicht über den Eignungstest festgestellt werden, für den die Tierärzte außerdem nicht ausgebildet seien. "Das ist so, als wenn Sie ein psychologisches Gutachten bei Ihrem Hausarzt aufgeben", sagte ein Anwalt.

Andere Hunde, die ebenfalls gefährlich sein könnten wie Schäferhund oder Dogge, seien in der Verordnung nicht genannt. Deshalb, so die Anwälte, verstoße die Verordnung gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Den Leinen- und Maulkorbzwang widerspreche außerdem einer artgerechten Haltung, argumentierten die Hundehalter weiter. "Gutachten haben ergeben, dass Hunde dadurch erst aggressiv werden", hieß es. Besonders bei alten und kranken Tieren könne es zu gesundheitlichen Störungen kommen.

Das Gericht schloss sich der Argumentation der Hundehalter allerdings nicht an. In der Urteilsbegründung sagte Richter Karl-Heinz Weingärtner, dass die Verordnung - anders, als von den Hundehaltern dargestellt - eben nicht mehr davon ausgehe, dass ein Hund allein aufgrund seiner Rasse gefährlich sei. Schließlich könne jeder Hundehalter durch einen Eignungstest das Gegenteil beweisen.
(nach dem bewährten Rechtsgrundsatz, dass jeder für schuldig gilt, bis er seine Unschuld bewiesen hat...)

Auch widerspreche es nicht dem Gleichheitsgebot, dass nur einige Hunderassen in der Verordnung genannt werden. Anders als die Hundehalter bezeichnete das Gericht die genetische Veranlagung eines Hundes ebenso wie die Zucht oder Verwendung des Tieres als maßgebend dafür, ob er als zunächst als gefährlich eingestuft werden könne. (Welche Tatsachen dem zugrunde liegen, bleibt ein Geheimnis der Herrn Weingärtner.)"Angesichts des überragenden Schutzes, den der Mensch vor dem gefährlichen Hund verdient, wiegen die Maßnahmen, die den Hundehaltern aufgebürdet werden, nicht besonders schwer", sagte Richter Weingärtner. (eine erstaunliche Bewertung der Aufhebung verfassungsmäßig garantierter Grundrechte)Grundsätzlich sei es einfach Sache des Tierhalters, für eine artgerechte Haltung des Hundes zu sorgen, indem er ihn auf einem gesicherten Bezirk auslaufen lässt. (im Hausflur der Mietwohnnung etwa, oder dürfen nur noch Grundstücksbesitzer Hunde halten?)

Die sogenannte "Kampfhunde-Verordnung" stuft drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - prinzipiell als besonders gefährlich und damit als "Kampfhunde" ein. Die Halter solcher Hunde können das allerdings durch eine Prüfung widerlegen. Als "Kampfhunde" gelten außerdem neun weitere Rassen, wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit bestätigt haben. Kampfhunde dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden und müssen kastriert werden, in der Öffentlichkeit gilt für sie Leinen- und Maulkorbpflicht.

(kursiv: Anmerkungen des Webmasters)

Von unserer Redakteurin : Corinna Trips
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 17. Okt , 03:45 Uhr