200120032004

Hundeverordnung Sachsen-Anhalt gekippt


Kabeljau nur schwer zu retten

Hamburg (dpa) - Der Kabeljau ist nur schwer zu retten. Auch ein Fangverbot hätte nur begrenzte Wirkung. "Er kann nicht vollständig geschützt werden, weil er bei der Jagd auf andere Fische immer mit ins Netz geht", sagt Gerd Hubold, Direktor des Instituts für Seefischerei an der Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg. Wer Scholle, Seelachs, Wittling, Schellfisch oder Seezungen fängt, hat den Kabeljau zwangweise als Beifang im Netz.

Ein weiteres Problem sind die engmaschigen Fischer-Netze. "Fischer fangen den Kabeljau zu klein, er hat noch nicht abgelaicht", erklärt Hubold. Daher werde es selbst unter einem starken Schutz "sicher länger als drei Jahre" dauern, bis der Bestand wieder so weit aufgebaut sei, dass er befischt werden könnte. Eine Garantie dafür könne es aber nicht geben, weil auch die nicht vorhersehbaren Umweltbedingungen eine Rolle beim Wachstum der Fische spielten.

Für den Kabeljau (Gadus Morhua) - einen der wichtigsten Speisefische, unter anderem als Fischstäbchen beliebt - wird es unterdessen richtig eng: In der Nordsee gibt es zur Zeit nur noch rund 40 000 Tonnen laichreifer Fische. Bereits im Jahr 2000 wurden die von den Fischereiministern festgelegten Quoten gar nicht mehr erreicht: Dafür war zu wenig Kabeljau da.

Der Kabeljau gehört zur Gruppe der Dorschfische. Ein erwachsenes Tier ist meist um 80 Zentimeter lang und etwa fünf Kilo schwer. Die Geschlechtsreife erreicht er mit sechs Jahren. Kabeljau-Weibchen legen etwa fünf Millionen Eier im Jahr. Daraus entstehen pro Jahr insgesamt hunderte Millionen Jungfische, die in die Nordsee ziehen und dort heranwachsen. "Dies sind die Tiere, von denen die Fischer leben", sagte Hubold.

Der Kabeljau ist von Beginn seines Lebens an ein Räuber. Sobald er kann, frisst er kleine, frei schwimmende Krebschen. Später machen die grünlich oder bräunlicholiven Fische am Grund Jagd auf Würmer und andere Bodentiere. Später fressen sie auch Fische, darunter in großer Zahl auch den eigenen Nachwuchs, was das Schätzen der Bestandsentwicklung zusätzlich erschwert.

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Bei US-Wahlen wird auch über Hahnenkämpfe abgestimmt

Oklahoma City (AFP) - Bei den Zwischenwahlen in den USA geht es nicht nur um den Kongress, Gouverneursposten und andere politsche ämter und Mandate, sondern auch - um den Hahnenkampf. Im Bundesstaat Oklahoma stand am Dienstag auch ein Referendum darüber an, ob dieser blutige "Tiersport" abgeschafft wird. Bei den Hahnenkämpfen in diesem Staat im Westen der USA werden den Tieren Messer an den Krallen befestigt, wodurch der Kampf besonders grausam ist. Hähnen, die sich weigern zu kämpfen, wird der Hals umgedreht.

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Import und Export von Fleisch floriert wieder

Bonn (dpa) - Nach den Einbrüchen infolge der Rinderkrankheit BSE und der Maul- und Klauenseuche hat sich der deutsche Außenhandel mit Schlachtvieh wieder normalisiert. Hauptlieferant für Schweine waren im ersten Halbjahr 2002 mit rund 1,02 Millionen Tieren (plus 61 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum) wieder die Niederlande, wie die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle am Dienstag in Bonn mitteilte. Aus Polen kamen mit rund 46 000 Stück mit Abstand die meisten Kälber.

Die deutschen Exporteure machten im ersten Halbjahr deutlich Boden gut. Die Ausfuhren von Schweinen und Ferkeln stiegen um 59 Prozent auf 566 000 Stück. Der Export von Kälbern verzeichnete ein Plus von 53 Prozent auf 222 000 Stück. Noch deutlicher um rund 65 Prozent stieg die Ausfuhr von Rindern mit knapp 90 000 Stück. Wichtigster Kunde war dabei mit 57 000 Tieren der Libanon.

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Tierschutzbund fordert schärfere Richtlinien für Tiertransporte

Berlin (AFP) - Der Deutsche Tierschutzbund hat zum Welttierschutztag am Freitag schärfere Richtlinien bei Tiertransporten gefordert. Die Transporte sollten auf maximal vier Stunden in Deutschland und acht Stunden in Europa begrenzt werden, schreibt der Präsident des Verbands, Wolfgang Apel, im Kölner "Express" (Freitagsausgabe). Er verwies auf die "unsäglichen Leiden", die die rund 360 Millionen Tiere erdulden müssen, die jedes Jahr kreuz und quer durch Europa gekarrt würden. "Die Tiere leiden unter Hunger und Durst und schweren Verletzungen und werden zu allem überfluss oft noch misshandelt", so Apel. Zwar denke die Europäische Union derzeit über eine Verschärfung der bestehenden Richtlinien nach; nicht auf dem Programm stehe aber eine Transportzeitbegrenzung.

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Trittin plädiert für den Schutz weiterer Walarten

Bonn, 21. Sepetmber (AFP) - Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hat sich für den Schutz von sechs weiteren gefährdeten Walarten ausgesprochen. Trittin forderte die Vertragsparteien der Bonner Konvention zum Schutz wandernder wild lebender Tierarten auf, einen entsprechenden Vorschlag Australiens zu unterstützen. "Die in dem Antrag aufgeführten Wale sind weltweit vom Aussterben bedroht. Die Bonner Konferenz hat die Chance, diesen Meeressäugern das überleben zu sichern", erklärte Trittin am Samstag in Bonn. Australien schlug vor, den Finwal, Seiwal, Pottwal, Antarktischen Zwergwal, Brydewal und Zwergglatwal zusätzlich in die Bonner Konvention aufzunehmen.

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Trittin fordert besseren Schutz für wandernde Tierarten

Bonn, 18. September (AFP) - Einen weltweit verbesserten Schutz für wandernde wild lebende Tierarten hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) gefordert. "Die schätzungsweise 5000 bis 6000 wandernden Tierarten wie Zugvögel, aber auch Wale, Robben und Fledermäuse, die teilweise um den halben Globus ziehen, sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt", sagte Trittin zur Eröffnung von zwei internationalen Konferenzen zu diesem Thema am Mittwoch in Bonn. Durch enge internationale Zusammenarbeit sollten diesen Tieren angemessene Lebensbedingungen in allen Teilen der Welt gewährleistet werden.

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Urwald von der Größe Belgiens in Brasilien unter Naturschutz gestellt

Brasilia, 23. August (AFP) - Brasilien hat ein Urwaldgebiet von der Größe Belgiens unter Naturschutz gestellt. Präsident Fernando Henrique Cardoso unterzeichnete am Donnerstag die Urkunde zur Schaffung des weltweit größten Regenwald-Naturparks. In dem neuen Schutzgebiet Serra do Tumucumaque könnten Millionen wertvoller Bäume und zahlreiche vom Aussterben bedrohter Tiere bewahrt werden, sagte Cardoso.

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Im September Klarheit über Kampfhundesteuer

Gestern Verhandlung vor Oberverwaltungsgericht

Bis September will das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz ein Urteil in der Normenkontrollklage gegen die Altleininger Hundesatzung fällen. Die Beteiligten werden dann schriftlich informiert.

Wie am Montag berichtet, hält der Besitzer zweier American Staffordshire Terrier die Satzung deshalb für nichtig, weil sie eine erhöhte Steuer für so genannte Kampfhunde festlegt. Zudem zählt sie neben der in der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde genannten drei Rassen, die automatisch als gefährlich eingestuft werden, zehn weitere Rassen auf.

Ein Argument der Klägerseite ist, dass die erhöhte Steuer dazu diene, diese Rassen zurückzudrängen, was nicht Sinn einer Hundesteuer sei. Zudem bezweifelt sie die auch in der Fachwelt umstrittene Annahme, dass die in der Satzung aufgezählten Rassen per se als die öffentliche Sicherheit gefährdend anzusehen seien.

RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 21. Aug , 03:45 Uhr


Für Pitbull tiefer in die Tasche greifen?

Kampfhundesteuer beschäftigt morgen Oberverwaltungsgericht - Klage gegen Altleininger Satzung

KOBLENZ/ALTLEININGEN (ahb/ks/ax). Ist es rechtens, dass so genannte Kampfhunde-Besitzer in Altleiningen 360 Euro an Hundesteuer berappen müssen, während Halter anderer Hunderassen 72 Euro im Jahr bezahlen? Nein, sagt ein Betroffener und hat ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Deshalb wird sich morgen das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz mit der Altleininger Hundesteuersatzung befassen. Ein Urteil wird aber voraussichtlich noch nicht ergehen.

Wie andere pfälzische Gemeinden hat Altleiningen eine Satzung erlassen, die eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde vorsieht. 360 Euro jährlich sind für den ersten Hund, 480 für den zweiten und 612 Euro für jeden weiteren Hund aufzubringen. Dabei orientierte sich der Gemeinderat an der Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde, die das Land im Sommer 2000 erlassen hatte. Dort sind drei Rassen - Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier - von vornherein als gefährlich eingestuft, bei allen anderen kommt es auf die Gefährlichkeit des einzelnen Tiers an. Im Gegensatz dazu hat der Altleininger Rat zehn weitere Rassen auf den Index genommen, bei denen die nach seinem Dafürhalten unwiderlegbare Vermutung einer erhöhten Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe.

Bei dem Kläger handelt es sich um den Besitzer zweier American Staffordshire Terrier. Vertreten wird er von dem Mannheimer Anwalt Willy Scheidel, der unter anderem auch bei der Verhandlung in Sachen Gefahrenabwehrverordnung vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof vor einem Jahr die Klägerseite vertrat, die letztlich verlor. Ein Argument, das er vorbringen wird, ist, dass die Altleininger Rassen-Definition über den Anwendungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung hinaus gehe. Soll heißen, es sei unzulässig, dass die Gemeinde weitere Rassen als per se gefährlich eingestuft hat. Daneben sei es nicht mit dem Charakter einer Hundesteuer zu vereinbaren, sie für das Zurückdrängen bestimmter Rassen einzusetzen. Zudem verstoße die Satzung gegen höherrangiges Recht, weil Steuervergünstigungen wie für Blinden- und Herdenschutzhunde dann nicht gewährt würden, wenn es sich bei ihnen um "Kampfhunde" handele.

Dass in Altleiningen eine erhöhte Steuer eingeführt wurde, begründet Bürgermeister Karl Meister unter anderem mit dem damals vorhandenen Sicherheitsbedürfnis der Bürger. Weil es in der Gemeinde viele Hunde dieser Rassen gab, sollte ihre Zahl verringert werden. Allerdings war die Entscheidung umstritten: Mit acht Stimmen einer Wählergruppe und der FWG gegen sechs Stimmen von SPD und CDU wurde sie abgesegnet.

Unterschiedliche Regelungen

Interessant wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht nur für die Beteiligten im Altleininger Fall sein. Quer durch die Pfalz gibt es eine erhöhte Kampfhunde-Steuer mit unterschiedlichen Facetten, viele Satzungen weisen zum Beispiel einen erweiterten Rasse-Index auf. In Ludwigshafen werden die 612 Euro erlassen, wenn der Halter eine erweiterte Sachkundeprüfung oder aber Team- und Begleithundetest nachweisen kann. Zudem muss sein Tier unfruchtbar gemacht worden sein. In Bad Dürkheim können 612 Euro jährlich auf 306 Euro reduziert werden, wenn ein Tierarzt den Hund als gutmütig einstuft. Daneben gibt es die Steuer unter anderem in Enkenbach-Alsenborn (620 Euro/Jahr), Landau (383 Euro), Schifferstadt (500 Euro), Kirrweiler oder Germersheim (je 485 Euro). Und sowohl im westpfälzischen Landstuhl (350) als auch im vorderpfälzischen Bobenheim-Roxheim (614 Euro) machen Bürger dagegen mobil.

Vergleich mit Blick auf OVG

Während in Landstuhl die erhöhte Steuer automatisch für die drei in der Gefahrenabwehrverordnung genannten Rassen gilt, ähnelt der Bobenheim-Roxheimer Fall am ehesten dem von Altleiningen. Denn in der dortigen Satzung wurden zusätzlich zwei weitere Rassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft, bei zusätzlichen zehn können sich die Besitzer per Tierarzt-Attest von der Kampfhundesteuer befreien lassen. In Bobenheim-Roxheim zahlten in diesem Jahr 15 Halter eine erhöhte Steuer, insgesamt sind 531 Hunde gemeldet.

Eine entsprechende Klage der Bürgerinitiative - dem "Boro-Dog-Team" - gegen die Gemeinde endete vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt mit einem Vergleich: Demnach bleibt die erhöhte Steuer bestehen, solange sie nicht von einem übergeordneten Gericht als unzulässig eingestuft wird. Folglich wird die morgige Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht für Bobenheim-Roxheim besonders wichtig sein.

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Montag, 19. Aug , 03:45 Uhr


Kommentar: Einheitlich vorgehen

Von Anke Herbert - Eine bundesweit einheitliche Regelung in Sachen "Kampfhunde" würde die Diskussion nicht beenden, könnte aber zumindest die Gerichte entlassten.

Seit der kleine Volkan in Hamburg von einem "Kampfhund" tot gebissen wurde, reißt die Debatte um dieses Thema nicht mehr ab. Dazu tragen auch die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern bei, die die Gefahr für die öffentliche Sicherheit mindern sollen. überall und noch dazu vor unterschiedlichen Gerichten kamen und kommen sie auf den Prüfstand, jeweils mit anderen Ergebnissen. Jüngstes Beispiel ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die niedersächsische Verordnung kippte, weil für den darin enthaltenen Index ein Gesetz notwendig gewesen wäre. Das könnte auch für Rheinland-Pfalz gelten. Dass die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung bereits bestätigt wurde, hätte damit nichts zu tun. Eine weitere Facette kommt nun mit Klagen gegen Ausflüsse der kommunalen Selbstverwaltung wie der Hundesteuer hinzu.

Die Lage ist kompliziert, die Diskussion hingegen immer die selben. Denn meist geht es gegen die automatische Einstufung einzelner Rassen als gefährlich, was auch in der Fachwelt umstritten ist. Hier eine Lösung zu finden, scheint fast unmöglich. Eine bundesweit gültige Regelung könnte die Sache aber zumindest etwas erleichtern.

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Montag, 19. Aug , 03:45 Uhr


Militärhunde erhalten Ehrengrab

D ie israelische Armee richtet jetzt erstmals einen Friedhof ein, auf dem tote Spür- und Kampfhunde der Truppe bestattet werden sollen. Nach Angaben der Armeezeitschrift „Bamahane“ vom Freitag wird der Friedhof Platz für 120 Gräber haben. Der Hundefriedhof soll mit Rasenflächen, Blumenbeeten und mehreren Brunnen ausgestattet werden. Ende des Monats könnten die ersten Tiere dort beerdigt werden. Außerdem wollen die Soldaten ein „Grabmal des unbekannten Hundes“ für all jene treuen Vierbeiner der Armee errichten, die bei Kampfhandlungen getötet wurden, deren Grab aber nicht bekannt sei. Die Statue zeige einen israelischen Soldaten in Kampfuniform, der seinen bellenden Vierbeiner umarmt, so die Zeitung „Jediot Achronot“.
16.08.02, 13:50 Uhr


Verhaltensbiologin: Maulkorb und Leine machen Hunde gefährlich

Münster (dpa) - Der Zwang zu Maulkorb und Leine kann nach Meinung von Verhaltensforschern bei Hunden zu Verhaltensstörungen führen. Die Tiere könnten dann nicht mit ihren Artgenossen kommunizieren und soziales Verhalten lernen. "So produziert man wirklich gefährliche Tiere", sagte Verhaltensbiologin Dorit Feddersen-Petersen (Universität Kiel) am Donnerstag in Münster vor dem Hintergrund aktuellen Diskussion über so genannte Kampfhunde in der Öffentlichkeit.

Ein Hund an der Leine könne sein Umfeld nicht einfach über seinen Geruchssinn erkunden. Auch ist es nach Worten Feddersen-Petersens für Hunde wichtig, sich zu beschnuppern und danach gegenseitig an der Nase zu lecken. Mit einem Maulkorb ist dieses soziale Verhalten hingegen nicht möglich. Bereits als Welpe müsse jeder Hund mit seinen Artgenossen lernen, Konflikte zu bewältigen. Dazu müsse er sich aber frei bewegen können.

Bei der ersten europäischen Konferenz für Verhaltensbiologie diskutieren bis Sonntag mehr als 400 Verhaltensbiologen aus 34 Ländern in Münster ihre Erkenntnisse zum Thema "Konflikt und Konfliktbearbeitung". Dieser Gedankenaustausch über die Forschungsergebnisse biologischer Ursachen und Konsequenzen des Verhaltens soll künftig alle zwei Jahre stattfinden. &Quot;Als Stadt des Westfälischen Friedens ist Münster ein Symbol für Konfliktlösung", sagte Tagungsleiter Norbert Sachser.


US-Marine darf umstrittenes Sonarsystem gegen U-Boote einsetzen

Washington, 17. Juli (AFP) - Trotz der Gefahr für Wale, Delfine und andere Meeressäuger hat die US-Marine die Erlaubnis für den Einsatz eines neuartigen Niedrigfrequenz-Sonarsystems erhalten. Die US-Behörde für Ozeane und Atmosphäre (NOAA) erteilte am Dienstag (Ortszeit) eine fünfjährige Ausnahmegenehmigung für den Betrieb der Unterwasser-Lautsprecher, mit denen gegnerische U-Boote auf eine Entfernung von mehreren tausend Kilometern geortet werden können. Die Forschung habe ergeben, dass nur "geringfügige Auswirkungen" auf Meerestiere zu befürchten seine, teilte die Behörde in einer Erklärung mit. Tierschützer hatten argumentiert, dass geschützte Meeressäuger durch die Schallwellen geschädigt werden.

© AFP


Kampfhunde töteten Nachbarin

Vier Jahre Haft für US-Tierhalterin

San Francisco. Die Besitzerin zweier Kampfhunde, die eine Nachbarin töteten, muss vier Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte ein Richter in San Francisco. Zunächst hatten der Hundebesitzerin mehr als 15 Jahre Gefängnis gedroht, nachdem eine Jury in Los Angeles die Frau im März wegen Totschlags schuldig gesprochen hatte. Richter James Warren verwarf im Juni jedoch das bisher härteste Urteil gegen einen Hundehalter in Kalifornien und wandelte es von Totschlag in fahrlässige Tötung um. Die Frau habe nicht wissen können, dass ihre Hunde einen Menschen töten würden, so begründete der Richter die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft in San Francisco will Berufung einlegen.

Bei der Festsetzung des Strafmaßes am Montag warf Warren der Hundehalterin vor, keine Reue über den gewaltsamen Tod des Opfers gezeigt zu haben. Außerdem habe sie Hinweise auf die Gefährlichkeit ihrer Hunde ignoriert. Der Ehemann der Hundebesitzerin, der sich zum Zeitpunkt des Angriffs nicht am Tatort befand, war im vergangenen Monat ebenfalls zu vier Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Im Januar 2001 hatten die beiden Kampfhunde, Kreuzungen aus Mastiff und Presa Canario, eine junge Sportlehrerin in dem Flur eines Appartementhauses in San Francisco zu Tode gebissen. Die Besitzer, ein Anwaltsehepaar, seien sich der "gefährlichen Waffe" bewusst gewesen, argumentierte die Anklage, die eine Verurteilung wegen Totschlags erwirken wollte. In dem zwei Monate dauernden Prozess wurden der Jury Großaufnahmen des blutüberströmten Opfers und grausige Einzelheiten des Angriffs vorgeführt. Am Tatort bot sich der Polizei ein so schreckliches Bild, dass die traumatisierten Beamten psychologisch betreut werden mussten. Die Hundebesitzer nahmen die Killer-Hunde zunächst in Schutz und lasteten der Nachbarin an, den Angriff durch ihr Parfüm mitverschuldet zu haben. dpa


Herrchen sind unzuverlässig, Tiere müssen ins "Gefängnis"

Zwei Jahre Kampfhunde-Verordnung/Sieben von Stadt in Halle gehalten

Vom 15.07.2002

Wiesbaden (cc) Spike ist ein Pitbull und gehört damit zu jenen Rassen, die auf Grund der seit zwei Jahren geltenden Kampfhundeverordnung in Hessen nur noch begrenzt geduldet werden. Weil Spikes Herrchen ein längeres Strafregister hatte, war er einer der ersten Hunde, die sichergestellt wurden. Seither führt er ein ziemlich tristes Leben, eingesperrt in einem Zwinger, der in einer dunklen Halle steht – einer Art Hundegefängnis für Tiere, die im Gegensatz zu ihren Haltern nichts aufgefressen haben. "Der Hund selbst ist brav", versichert Ehrenfried Bastian vom Ordnungsamt.

Nach zwei Jahren Kampf gegen so genannte Kampfhunde leben in Wiesbaden noch sieben dieser Tiere als Kostgänger der Stadtkasse, alle untergebracht in Zwingern neben dem von Spike. Alle gehörten unzuverlässigen Herrchen, die zumeist wegen Rauschgiftdelikten aufgefallen waren.

Die trübselige Zeit in der Hunde-Sammelunterkunft ist nicht spurlos an den Tieren vorüber gegangen. Sobald sich den Staffordshire-Terriern oder Pitbulls Menschen nähern, bellen sie wie wild, springen vor Aufregung und Freude in ihren Käfigen bis an die Decke. Und ihr Hundeleben wird nur dann etwas angenehmer, wenn sich Pflegerin Iris Schaaf um die Tiere kümmert. Sie geht mit ihnen spazieren. "Auch unter Menschen", sagt sie. Denn die Hunde sollen ihr Sozialverhalten behalten.

Zwei Jahre Kampfhunde-Verordnung: Seither hat das Ordnungsamt 47 Tiere sichergestellt und 15 von ihnen eingeschläfert. Nur sechs Hunde konnten an zuverlässige Halter vermittelt werden. Und dies auch erst in den vergangenen Monaten, weil unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung "der Markt zusammengebrochen war", so Peter Erkel, Abteilungsleiter im Ordnungsamt. Erschwerend kommt hinzu: Kampfhunde müssen alle zwei Jahre zu einem kostenpflichtigen Wesenstest, Amtsrichter in Wiesbaden akzeptieren es als Kündigungsgrund, wenn ein Kampfhund in einer Mietwohnung lebt. Da hilft es nur wenig, dass die Stadt die Vermittlung dadurch fördert, dass sie zwei Jahre steuerfrei gehalten werden dürfen.

Eigentlich hatte die Verordnung des Innenministeriums nur einigen wenigen Rassen den Kampf angesagt. Doch dabei kamen auch andere ins Visier: Besitzer von Boxern wurden auf der Straße wegen ihre vermeintlichen Kampfhundes attackiert, weiß Marianne Knobloch, Geschäftsführerin des Tierheims. Weil auf Grund der Verordnung die Intoleranz gegenüber allen Hunden gewachsen sei, ist die Zahl der vom Tierheim betreuten Vierbeiner sprunghaft gestiegen, aufs Zwei-, bis Dreifache des früher üblichen. Folge: Das Tierheim hat elf seiner Hunde in die Halle ausquartiert, in der die sichergestellten Kampfhunde ihr Leben fristen. Ab Montag wird sich die Lage der Tiere dort leicht verbessern. Erst kürzlich hat der Magistrat etwas mehr als 5000 Euro für den Aufbau eines Freilaufgeheges zur Verfügung gestellt.

Zwei Jahr Kampfhunde-Verordnung in Hessen: Aus dem von Innenminister Bouffier anfangs noch angekündigten Kampfhunde-Gesetz ist bis heute nichts geworden. Stattdessen sieht es danach aus, als müsse seine Verordnung erneut überarbeitet werden. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat zumindest das Pendant aus Niedersachsen gekippt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassen-Gesichtspunkten festgestellt werden, so das Urteil. "Nach den vorliegenden Feststellungen besteht für bestimmte Rassen derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen", so die Richter. Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor zukomme.

Zwar verfährt Hessen nur wenig anders als Niedersachsen, nach Rassen-Gesichtspunkten sind in den vergangenen zwei Jahren 344 Tiere sichergestellt und davon 256 eingeschläfert worden. Dennoch will das Innenministerium abwarten bis die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtes vorliegt. "Aktuell sehen wir keinen Handlungsbedarf", so Ministeriumssprecher Michael Bußer. Marianne Knobloch schon. "Die Rassenbeschreibung muss entfallen", sagt sie. "Man kann nicht von vornherein festlegen, welche Hunde gefährlich sind".


Kampfhunde gegen Killer

D ie Regierung in Jerusalem hat sich etwas Besonderes einfallen lassen, um mögliche palästinensische Selbstmordattentäter aufzuspüren. Wie die Tageszeitung "Jediot Achronot" am Donnerstag berichtete, hat Likud-Polizeiminister Usi Landau vor, Kampfhunde zusammen mit israelischen Grenzpolizisten entlang der grünen Grenze zum Westjordanland auf Streife zu schicken. Die Tiere sollen im Aufspüren von Sprengstoff trainiert werden, um Attentäter auszumachen, die über die ungesicherte Grenze nach Israel eindringen wollen und sie angreifen.

Die israelische Grenzpolizei setzte Spürhunde in der Vergangenheit bereits an der Nordgrenze zu Libanon und in einigen zentralen Grenzabschnitten zum Westjordanland ein. Seit Beginn des jüngsten Konflikts im September 2000 haben mehrere Dutzend palästinensischer Selbstmordattentäter in Israel Anschläge verübt, bei denen Hunderte von Zivilisten getötet wurden.

11.07.02, 19:38 Uhr


Sorge nach Kampfhunde-Urteil

Bundesländer wollen ihre Verordnungen überprüfen
Hannover/Berlin.
In die Kampfhunde-Debatte ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Bewegung gekommen. Mehrere Bundesländer wollen nach der Entscheidung der Bundesrichter zur niedersächsischen Kampfhundeverordnung ihre rechtlichen Regelungen prüfen. Andere Länder sahen zunächst keinen Handlungsbedarf. Während Tierschützer das Urteil gestern begrüßten, zeigten sich Eltern und der Kinderschutzbund besorgt. Kampfhunde dürfen in Niedersachsen grundsätzlich wieder frei laufen. Der Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Rassen fällt weg. Die Bundesrichter hatten am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt.

Neben Niedersachsen will nun auch Schleswig-Holstein den Umgang mit Kampfhunden gesetzlich regeln. Ein Gesetzesentwurf liege seit längerem vor, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD) in Kiel. Er habe ihn noch nicht eingebracht, weil höchstrichterliche Entscheidungen zu den vielfältigen Rechtsfragen fehlten. Auch Rheinland Pfalz kündigte eine überprüfung der eigenen Regelung an. Andere Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern wollen zunächst einmal die schriftliche Begründung abwarten.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) sieht die Gefahr von Beiß-Attacken jetzt wachsen: "Es ist eine unbefriedigende Regelung, weil der von mir gewollte hohe Schutz der Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden nicht mehr in dem Maße gewährleistet werden kann, wie ich es für erforderlich halte." dpa

© Mannheimer Morgen – 05.07.2002


Gleiche Standards

Von Hans-Dieter Füser
Unvergessen sind die grausamen Bilder des kleinen Volkan, der im Juni 2000 auf einem Hamburger Schulhof von zwei Kampfhunden zu Tode gebissen worden ist. Massiver Druck aus der Bevölkerung hat in der Folge Landespolitiker dazu veranlasst, kurzfristige Regelungen zu treffen, durch die möglichst jedes Risiko ausgeschlossen werden sollte. Doch wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts jetzt zeigt, ist nicht jeder noch so gut gemeinte Schnellschuss zur Lösung eines Problems geeignet. Dabei stellen die Berliner Richter keineswegs das Ziel, den größtmöglichen Schutz der Bürger vor Beiß-Attacken, in Frage, als vielmehr den Weg dorthin. Der bloße Verdacht, dass von bestimmten Hunderassen eine erhöhte Gefahr ausgehe, rechtfertige keine Regelung per Verordnung, sondern verlange zwingend ein Gesetz.

Der Spruch des obersten Verwaltungsgerichts - so unbefriedigend er für die besorgten Eltern ist - eröffnet jedoch auch Chancen. Da der Verband für das Deutsche Hundewesen bereits angekündigt hat, wegen der widersprüchlichen Urteile in den Ländern eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Karlsruher Verfassungsgericht herbeiführen zu wollen, drängen sich bundesweit einheitliche gesetzliche Standards gleichsam auf. Die Kleinstaaterei führt lediglich zu Verunsicherungen - und schlimmstenfalls zu weiteren Klagen in den Ländern. Harmonisierung dagegen schafft Sicherheit: Für den Schutz von Leben und Gesundheit ebenso wie für den Tierschutz.

© Mannheimer Morgen – 05.07.2002


Weiter Schutz vor Kampfhunden

Zeiser: Urteil verunsichernd
Bürgermeister Wilhelm Zeiser will in Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die niedersächsische "Kampfhunde"-Verordnung inhaltlich und formal in Frage stellt, den Kontakt mit dem rheinland-pfälzischen Innenministerium suchen. Unter anderem wird bezweifelt, dass Hunde allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einzustufen sind. Durch die Entscheidung sei auch bei den Kommunen in Rheinland-Pfalz, die für die Umsetzung einer vergleichbaren Verordnung zuständig sind, eine "verunsichernde Situation" entstanden, sagte Zeiser. "Als Jurist vermute ich, dass im Nachgang dieses Urteils der Katalog der gefährlichen Rassen sogar eher noch erweitert wird", betonte der Ordnungsdezernent. Der Schutz der Bürger vor Kampfhunde-Attacken müsse auch weiterhin gewährleistet bleiben. (örg)

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag, 5. Jul , 03:45 Uhr


Rasse nicht allein entscheidend

Gericht erklärt Hundeverordnung für nichtig
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, urteilte das Gericht.
dpa BERLIN. Für bestimmte Rassen bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor zukomme neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes.

Der Gefahrenverdacht rechtfertige die Verordnung in der bestehenden Form nicht. Es sei Sache des Landesparlaments, die Einführung von Rasselisten im Zweifelsfall selbst zu verantworten. Ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen aber nicht vor.

In der niedersächsischen Kampfhunde-Verordnung gibt es so genannte Rasselisten. In der Kategorie eins sind "besonders gefährliche Hunde" erfasst, für die ein Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot besteht. Zur Kategorie zwei gehören unter anderem Dobermänner und Rottweiler, für die Maulkorb- und Leinenzwang besteht. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen an Wesenstests teilnehmen. Die Halter müssen nachweisen, dass sie geeignet sind, einen Hund zu besitzen.
Aktenzeichen: BverwG 6 CN 5.01, 6.01., 7.01 und 8.01
HANDELSBLATT, Mittwoch, 03. Juli 2002, 20:06 Uhr


Trotz Urteil: Leinenpflicht für Berliner Kampfhunde bleibt

BERLIN - Kippt die Berliner Hundeverordnung von 1999, die zwölf gefährliche Kampfhund-Rassen auflistet? Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die ähnliche Verordnung Niedersachsens für nichtig. Verordnungen reichten nicht, um in die Freiheitssphäre der Hundebesitzer einzugreifen - das dürfe nur ein Gesetz. Es sei nicht bewiesen, dass manche Rassen gefährlicher sind.

Die Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling: "Der Ansatz einer Verordnung über gefährliche Rassen ist der Falsche. Wir brauchen ein rasseneutrales Gesetz zum Schutz vor allen gefährlichen Hunden."

So stieg die Biss-Zahl "nicht gefährlicher" Schäferhunde um 86 % auf 302 im vergangenen Jahr. Die Zahl der "Beißvorfälle" mit Kampfhunden fiel dagegen von 330 auf 86.

Uwe Goetze (CDU) sagt, dass schon Ex-Sozialsenatorin Gabi Schöttler (SPD) die Schwäche ihrer Verordnung erkannt, einen Gesetzentwurf vorgelegt habe. Die CDU fordert ein Gesetz, das vor allem die Eignung der Hundehalter berücksichtigt. Heidemarie Fischer, Innenexpertin der SPD: "Durch das Urteil droht, dass Kampfhundbesitzer in alte Gewohnheiten zurückfallen. Mich rufen vermehrt Berliner an, dass Hundehalter wieder aggressiv werden." Sie ist aber mit Senat und Polizei einig: Berlins Verordnung gilt, wird durchgesetzt.

Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner: "Wir prüfen das Urteil, es könnte sein, dass wir ein Gesetz machen müssen." Berlins Verordnung habe aber Rückenwind: 2001 erklärte Berlins Verfassungsgericht sie für rechtens.

Laut Verordnung dürfen fünf Rassen (z.B. Pitbull) nur nach überprüfung von Herr und Hund gehalten und nicht gezüchtet werden. 5800 dieser Tiere sind gemeldet, 1200 - so es sie noch gibt - noch nicht überprüft. Wie sieben weitere Rassen (z.B. Bullmastiff) müssen sie auf der Straße an die Leine und Maulkorb tragen.
Artikel vom 5. Juli 2002


Gericht erklärt Kampfhunde-Verordnung für nichtig

Berlin (dpa) - Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt hat, dürfen Kampfhunde in Niedersachsen wieder grundsätzlich frei und ohne Maulkorb laufen.

Mehrere Bundesländer wollen nun ihre rechtlichen Regelungen prüfen. Das Gericht hatte vor allem bemängelt, dass die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht per Gesetz, sondern nur durch eine Verordnung festgelegt worden war. Viele Bundesländer hatten in Eile Vorschriften gegen Kampfhunde erlassen, nachdem der sechsjährige Volkan in Hamburg im Juni 2000 von zwei Hunden totgebissen worden war. Während Tierschützer das Urteil begrüßten, zeigten sich Eltern und der Kinderschutzbund besorgt.


"Leinen los!" bei Kampfhundebesitzern

Von Carola Große-Wilde und Kirsten Witzig, dpa
Hannover (dpa) - 8.00 Uhr morgens auf einer Hundewiese in der Nähe des Kinderkrankenhauses Auf der Bult in Hannover.

Die niedersächsische Kampfhundeverordnung, die bisher Maulkorb und Leinenzwang für gefährliche Hunde vorsieht, wurde wenige Stunden zuvor von Bundesrichtern gekippt. Sichtlich erleichtert blickt Sotirius Iliaskos auf seinen Hund Spike. "Dann muss er nun wohl keinen Maulkorb mehr tragen", meint er und streichelt den weißen Pitbull. Eigentlich habe er mit seinem Vierbeiner demnächst zum Wesenstest gehen wollen, doch das wolle er sich jetzt noch einmal überlegen. "Es ist ohnehin Unsinn, bestimmte Rassen als Kampfhunde zu bezeichnen. Wenn ein Tier aggressiv ist, liegt es meistens am Halter", meint der 23-Jährige.

"Jedes Tier kann aggressiv werden, wenn es dazu gemacht oder gezüchtet wird", sagt Hundebesitzerin Brigitta Fischer. "Viel wichtiger ist es doch, durch schärfere Kontrollen und beispielsweise einen Führerschein für Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass der Mensch auch in der Lage ist, ein Tier zu halten, und es nicht als Waffe missbraucht", betont die 58-Jährige.

Beim Deutschen Kinderschutzbund und besorgten Eltern herrscht dagegen blankes Entsetzen. "Dass Kampfhunde jetzt wieder ohne Maulkorb herumlaufen können, finde ich unverantwortlich. Ich habe schließlich eine Tochter", sagt Britta Vargas aus Hannover. Hartmut Macke hält eine Lösung in Richtung Hundeführerschein für besser als ein generelles Verbot von Kampfhunden. "Nicht die Hunde sind gefährlich, sondern ihre Besitzer", meint der Vater von drei Kindern. Die Verordnung sei inhaltlich richtig gewesen, meint Oleg Hammling vom Kinderschutzbund. "Zahlreiche Zwischenfälle mit Kampfhunden haben bewiesen, dass diese Hunderassen besonders gefährlich sind." Jetzt werde die Gefahr für Kinder durch Hunde wieder steigen. Beim Veterinäramt, das die Kampfhundeverordnung bisher überprüfen musste, herrscht zunächst Ratlosigkeit. Jetzt könne man nur noch nach dem Gefahrenabwehrgesetz vorgehen - wenn der Kampfhund jemanden beißt oder einen anderen Hund anspringt. Heiko Schwarzfeld vom Tierschutzverein Hannover befürchtet einen Ansturm auf die Tierheime durch Leute, die ihre Hunde wiederhaben wollen. "Die haben sich ihres Tieres billig entledigt; wenn die Luft rein ist, kommen sie wieder und wollen den Hund zurück haben."


Länder prüfen nach Kampfhunde-Urteil Neuregelung

Hannover/Berlin (dpa) - In die Kampfhunde-Debatte ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Bewegung gekommen.

Mehrere Bundesländer wollen nach der Entscheidung der Bundesrichter zur niedersächsischen Kampfhundeverordnung ihre rechtlichen Regelungen prüfen. Andere Länder sahen zunächst keinen Handlungsbedarf. Während Tierschützer das Urteil am Donnerstag begrüßten, zeigten sich Eltern und der Kinderschutzbund besorgt. Kampfhunde dürfen in Niedersachsen wieder grundsätzlich frei laufen. Der Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Rassen fällt weg.

Die Bundesrichter hatten am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, erklärten die Richter. Dem Land wurde aber freigestellt, dieses künftig per Gesetz zu regeln.

Neben Niedersachsen will nun auch Schleswig-Holstein den Umgang mit Kampfhunden gesetzlich regeln. Ein Gesetzesentwurf liege seit längerem vor, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Donnerstag in Kiel. Er habe ihn noch nicht eingebracht, weil höchstrichterliche Entscheidungen zu den vielfältigen Rechtsfragen fehlten. Auch Rheinland Pfalz kündigte eine überprüfung der eigenen Regelung an. Andere Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern wollen zunächst einmal die schriftliche Begründung der Berliner Bundesrichter abwarten.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) sieht nach dem Urteil die Gefahr von Beiß-Attacken wieder wachsen, bis ein Gesetz verabschiedet werden kann: "Es ist eine unbefriedigende Regelung, weil der von mir gewollte hohe Schutz der Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden nicht mehr in dem Maße gewährleistet werden kann, wie ich es für erforderlich halte." Nichtig seien nun das absolute Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot nach der Landesregelung, sagte Bartels. Er verwies jedoch auf eine noch bestehende Bundesregelung, die ein Zucht- und Importverbot für Kampfhunde vorsieht. Auch dagegen sei jedoch eine Klage anhängig.

Der Deutsche Kinderschutzbund zeigte sich entsetzt. Die Gefahr für Kinder nehme wieder zu. "Zahlreiche Zwischenfälle mit Kampfhunden haben bewiesen, dass diese Hunderassen besonders gefährlich sind", sagte Geschäftsführer Oleg Hammling in Hannover. Dagegen begrüßte der Deutsche Tierschutzbund das Urteil. Die Beurteilung nach Hunderassen sei Willkür, sagte Präsident Wolfgang Apel in Bonn. Besser wäre ein nationales Heimtiergesetz, in dem Zucht und Haltung von Tieren generell geregelt würden. "Nur so kommen wir weg von unqualifizierten und wilden Hundezuchten, die aggressive Hunde erst produzieren."

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur niedersächsischen Kampfhundeverordnung ist nach Ansicht des Grünen-Politikers Cem Özdemir auf "Uneinsichtigkeit" und "Kleinstaaterei" der Länder zurückzuführen. "Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die 16 Bundesländer jeweils eigene Regelungen über gefährliche Hunde erlassen haben», sagte Özdemir am Donnerstag in Berlin. "Wir brauchen jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes für das Deutsche Hundewesen, Bernhard Meyer in Dortmund. "Nach den unterschiedlichen Urteilen in Deutschland sprechen alle Anzeichen dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage noch in diesem Jahr annimmt.">


Urteil über Kampfhunde umstritten Innenminister MV erklärt Unterschied

Schwerin (dpa) Die Streichung der niedersächsischen Kampfhunde-Verordnung durch das Bundesverwaltungsgericht hat der Diskussion um die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommerns neuen Auftrieb gegeben. Während Innenminister Gottfried Timm (SPD) keine Auswirkung des Urteils auf die Regelungen im Nordosten erkennen kann, sieht der Schweriner Rechtsanwalt Ingolf Schneidewind Erfolgsaussichten für die Klage seines Mandanten Waldemar Reinke gegen die Verordnung. Sein Mandant wolle vor allem erreichen, dass die in der Hundehalterverordnung enthaltene Liste mit zwölf als gefährlich eingestuften Rassen gestrichen wird. Timm sagte, im Unterschied zur niedersächsischen Regelung werde in MV bei den aufgelisteten Hunderassen die Gefährlichkeit lediglich vermutet. Hundehalter könnten sich von einem Tierarzt bescheinigen lassen, dass ihr Hund nicht gefährlich ist.


Niedersachsen kündigt Kampfhunde-Gesetz an

Hannover/Berlin, 4. Juli (AFP) - Niedersachsen will die Beschränkungen für Haltung und Zucht so genannter Kampfhunde in einem Gesetz neu regeln. Das kündigte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) am Donnerstag in Hannover an. Die niedersächsische Landesregierung reagierte damit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mittwoch, in dem die bisherige Kampfhunde-Verordnung des Landes für nichtig erklärt wurde. Tierschützer begrüßten das Urteil, die Grünen forderten eine bundeseinheitliche Regelung.

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Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt

In der niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere werden zwei Kategorien von Hunden unterschieden. Das Halten, die Zucht und die Vermehrung der ersten Kategorie von Hunden, zu denen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde gehören, ist verboten. Für vorhandene Hunde wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat, die Haltung sicher ist und der Halter über die persönliche Eignung und die notwendige Sachkunde verfügt. Hunde, die den Wesenstest wegen eines außergewöhnlichen Aggressionspotenzials nicht bestehen, müssen getötet werden. Das Bestehen des Wesenstests führt zu näher bestimmten Anforderungen an die Haltung und Führung des Hundes; außerdem ist er unfruchtbar zu machen. Die in einer Liste aufgeführten Hunde der zweiten Kategorie, zu denen auch Dobermann und Rottweiler, nicht aber etwa der Deutsche Schäferhund zählen, müssen außerhalb von Privatwohnungen und ausbruchsicheren Grundstücken mit Maulkorb versehen und angeleint sein. Nach bestandenem Wesenstest können davon Ausnahmen genehmigt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat auf Normenkontrollanträge von Hundehaltern hin mehrere Regelungen verworfen. Es hat insbesondere das Haltungsverbot von Hunden der ersten Kategorie zum Zweck der Gefahrenabwehr nicht für erforderlich gehalten und in den Regelungen für die Hunde der zweiten Kategorie einen Gleichheitsverstoß insoweit gesehen, als Rottweiler und Dobermann, nicht aber der Deutsche Schäferhund erfasst sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt und die grundlegenden Regelungen der angegriffenen Verordnung für nichtig erklärt. Der Verordnungsgeber war ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, in der geschehenen Weise allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. Nach den vorliegenden Feststellungen besteht für bestimmte Rassen derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es ist jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen – Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse – für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung. Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre – hier der Hundehalter – zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein. Es ist Sache des Landesparlaments, den Eigenarten der Materie entsprechend und unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der betroffenen Bevölkerungskreise die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen, d.h. ggfs. die Einführung von Rasselisten selbst zu verantworten. Ein derartiges Gesetz liegt in Niedersachsen nicht vor.

Trotz der Nichtigerklärung bleibt der notwendige Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren in Anbetracht der vorhandenen Mittel vor allem des Strafrechts und des allgemeinen Sicherheitsrechts gewahrt. Die Befugnis der Landesgesetzgebung, einen weiter gehenden Schutz im Sinne einer Gefahrenvorsorge zu betreiben, wird durch die vorliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht berührt.

Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, kam es für die Revisionsentscheidungen nach dem Gesagten nicht mehr an.

BVerwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01, 8.01 - Urteile vom 3. Juli 2002


Gericht erklärt niedersächsische Hundeverordnung für nichtig

Berlin (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, urteilte das Gericht. Für bestimmte Rassen bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor zukomme neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes. Der Gefahrenverdacht rechtfertige die Verordnung in der bestehenden Form nicht. Es sei Sache des Landesparlaments, die Einführung von Rasselisten im Zweifelsfall selbst zu verantworten. Ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen aber nicht vor.

In der niedersächsischen Kampfhunde-Verordnung gibt es so genannte Rasselisten. In der Kategorie eins sind "besonders gefährliche Hunde" erfasst, für die ein Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot besteht. Zur Kategorie zwei gehören unter anderem Dobermänner und Rottweiler, für die Maulkorb- und Leinenzwang besteht. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen an Wesenstests teilnehmen. Die Halter müssen nachweisen, dass sie geeignet sind, einen Hund zu besitzen.

(Aktenzeichen: BverwG 6 CN 5.01, 6.01., 7.01 und 8.01)

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Greenpeace und Geflügelproduzent schließen "Putenfrieden von Garrel"

von Manfred Protze, dpa

Garrel (dpa) - Nach jahrelangem Krieg zwischen radikaler ökologie und purer ökonomie haben die Umweltkämpfer von Greenpeace und große deutsche Putenfleisch-Produzenten vorläufig Frieden geschlossen. Die Putenmäster Heidemark, Nölke und Lethetal wollen künftig einem Teil ihrer Tiere mehr Bewegungsspielraum einräumen, teilte Greenpeace am Freitag im niedersächsischen Garrel (Kreis Cloppenburg) mit. Damit werde zwar kein tierfreundlicher und ökologischer "Idealzustand" erreicht, sagte Greenpeace-Sprecher Christoph Then bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertretern von Heidemark. Es sei jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

"Wir müssen jetzt sehen, ob der Verbraucher das annimmt", würdigt Heidemark-Sprecher Bernd Kalvelage das Experiment. Immerhin kosteten Freilauf-Puten mindestens 20 Prozent mehr als die im herkömmlichen Stall-Gedrängel gemästeten Tiere. Vom Einzelhandel gebe es "positive Signale", sagt Kalvelage.

Der Nitrofenskandal habe allerdings die Gerste beim Einzelhandel teilweise verhagelt: er habe dafür gesorgt, "dass einige zurückgezuckt sind". Am Willen, das Risiko zu wagen, ändere das nichts, betont Kalvelage. Dabei gehe es um 250 000 Euro im Jahr. Bei einem Heidemark-Jahresumsatz von rund 250 Millionen Euro nicht nur "Peanuts". Uneingeschränkt bei der Stange geblieben seien die Einzelhandelskette REWE und der Lebensmittelproduzent Unilever. Sie brächten die ersten bereits geschlachteten "Bio-Komfort-Puten" als Frischfleisch oder als verarbeitete Delikatesse in die Einzelhandels- Theken.

Heidemark will nach eigenen Angaben zunächst jeder hundertsten Pute mehr Luft zum Atmen und größeren Platz zum Laufen bieten. Das seien rund 50 000 von fünf Millionen. Dabei sollen sich statt bis zu sechs künftig nur noch höchstens drei Tiere einen Quadratmeter teilen müssen. Staatliche Veterinäre passten mit einer entsprechenden EU- Verordnung in der Hand auf, dass nicht geschummelt wird. Der Aufpreis für die Freilauf-Pute ergibt sich nach den Worten von Kalvelage aus echten Mehrkosten.

Der größere Bewegungsspielraum der Puten ist für Greenpeace- Sprecher Then nicht nur eine Frage der Ethik und der Etikette. Untersuchungen belegten, dass das Krankheitsrisiko bei "extensiv" gehaltenem Geflügel geringer sei als von "konventionellem". Damit lasse sich voraussichtlich auch die Menge an Medikamenten verringern, mit denen die Massen-Tiere bis zum Schlachttag fit gehalten werden.

Im siebten ökologischen Himmel sind die Tier- und Umweltschützer mit dem Garreler Frieden allerdings noch nicht. Eine Umstellung von hochgezüchteten "Turbo-Puten" auf gesundheitlich stabilere aber weniger schnell wachsende Rassen ist nach den Worten von Then das nächste Ziel. Die Einrichtung von Wintergärten in den Stallungen bei möglichst kleinen Belegschaften stehe außerdem auf der Wunschliste.

Die unverzügliche Umsetzung von Maximalforderungen sei dabei nicht der Weg der Umweltschützer, betont Then. "Wir wollen den Standard in der Tierhaltung in wahrnehmbaren Schritten anheben, ohne die Wirtschaft zu ruinieren", sagt er. Erfolgaussichten gebe es allerdings nur, wenn der Einzelhandel mitziehe. Er müsse deutlich "mehr Produkt-Verantwortung übernehmen als bisher", fordert Then.

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Befreiung auf Antrag für "gefährliche" Rassen

Hundesportverein kann sich mit Anliegen Gehör verschaffen

Templin. Der Hundesportverein der Stadt konnte sich jetzt mit einem Anliegen Gehör verschaffen. Zwar wird es keine änderung der aktuellen Hundesteuer-Satzung geben, dafür aber Einzelfall-Entscheidungen für Hundebesitzer, deren Tiere laut brandenburgischer Hundeverordnung zu den fünf Rassen gehören, die pauschal als gefährlich eingestuft worden sind. In der Stadt Templin sind davon nur 10 registriert, war von Claudia Gundlach, Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt, zu erfahren. Die Halter dieser so genannten Kampfhunde sollen statt 41 nunmehr 320 Euro Hundesteuer pro Jahr bezahlen. Ihre Tiere gelten laut Gesetz als "unwiderlegbar gefährlich". Da nützen auch Führungszeugnis (11 Euro) und Sachkunde-Nachweis (56 Euro) nichts. Damit können nur die Besitzer anderer als gefährlich geltender Hunde eine Befreiung von der erhöhten Steuer erwirken. In ihrem Fall ist nicht die Rasse, sondern das registrierte Verhalten der Tiere für die Einstufung "gefährlich" entscheidend. Das trifft auf 41 Hunde von Templiner Haltern zu.

Erneute Diskussion

Warum jene Hundebesitzer, die ihre Vierbeiner ebenfalls korrekt halten, nur deshalb wesentlich mehr Steuern zahlen sollen, weil ihre Tiere zu den in Bausch und Bogen als gefährlich bezeichneten Rassen gehören, war für Vertreter des Templiner Hundesportvereins nicht einzusehen. Sie stießen eine erneute Diskussion über die Hundesteuer-Satzung im Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung an. Keine Kommune sei verpflichtet, für gefährliche Hunde eine höhere Steuer zu erheben, informierte Kämmerin Ursula Heise. Es handele sich in diesem Fall aber um eine so genannte Regelungssteuer. Die Haltung gefährlicher Hunde soll damit eingedämmt werden.

Die als grundsätzlich gefährlich geltenden Rassen dürfen allerdings sowieso nicht mehr gezüchtet oder verkauft werden. In den 10 bekannten Fällen, so einigte man sich nach einer längeren Debatte im Finanzausschuss mit der Verwaltung, könnten auf Einzel-Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfe es dazu nicht, da die Hundesteuer-Satzung nicht geändert werde, war von Claudia Gundlach auf Nachfrage zu erfahren. Sie geht davon aus, dass die bereits zuviel gezahlte Hundesteuer in den Fällen, in denen eine Befreiung vom erhöhten Steuersatz erteilt wird, zurück gezahlt oder verrechnet werden kann.


Bundesrat: Tierschutz ist künftig Staatsziel

Berlin, 21. Juni (AFP) - Der Bundesrat hat am Freitag der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in die Verfassung zugestimmt. Der Wortlaut von Artikel 20a des Grundgesetzes "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" wird um den Zusatz "und die Tiere" erweitert. Bisher ist der Tierschutz in keiner anderen europäischen Verfassung festgeschrieben.

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Studie: Sonar vermasselt das Liebesspiel der Finnwale

London, 19. Juni (AFP) - Sonare vermasseln so manches Mal das Liebesspiel des Finnwals und bedrohen damit die seltenen Riesen-Meeressäuger in ihrer Existenz. Die von Schiffen zur Navigation und für Forschungszwecke eingesetzten Geräte übertönten oft den Minnesang der männlichen Wale und verhinderten Paarungen der weit entfernt lebenden Tiere, stellten die Autoren einer US-mexikanischen Studie im Wissenschaftsmagazin "Nature" fest. An Tieren aus der Loreto-Bucht im Golf von Kalifornien vor der Küste Mexikos fanden die Forscher zudem heraus, dass die rätselhaften tiefen Gesänge nur von den männlichen Walen stammen - es handelt sich ganz offenbar um Liebesrufe.

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Zunehmende Bebauung von Naturflächen bedroht Tiere und Pflanzen

Berlin, 13. Juni (AFP) - Die zunehmende Bebauung von Naturflächen bedroht Tiere und Pflanzen: 39 Prozent aller ursprünglich in Deutschland beheimateten Tierarten und 28 Prozent der Pflanzenarten seien gefährdet oder bereits ausgestorben, stellte der Sachverständigenrat für Umweltfragen am Donnerstag in Berlin bei der Vorlage eines Sondergutachtens fest. Schuld daran sei vor allem die Zerstörung des Lebensraums durch Städtebau, neue Straßen oder den Abbau von Rohstoffen. Straßen wirkten wie Barrieren, die den Lebensraum von Tieren zerschnitten. Im europäischen Vergleich gehöre Deutschland zu den Ländern, deren Landschaften am meisten durch Straßen zerstückelt seien.

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EU-Parlament besteht auf Verbot von Tierversuchen für Kosmetik

Straßburg, 11. Juni (AFP) - Das Europaparlament besteht auf einem Verbot von Tierversuchen für Kosmetikprodukte. Die Straßburger Versammlung bekräftigte am Dienstag in zweiter Lesung zugleich ihre Forderung nach einem sofortigen Vermarktungsverbot für Kosmetika, die mit Tierversuchen getestet wurden, obwohl es Alternativverfahren gibt. Da diese Forderungen beim EU-Ministerrat auf Ablehnung stoßen, müssen sich beide Seiten nun in einem Vermittlungsverfahren um einen Kompromiss bemühen. Das Verfahren werde voraussichtlich im Herbst beginnen, sagte die Berichterstatterin Dagmar Roth-Behrendt (SPD). Die Einigung muss dann innerhalb von drei Monaten erzielt werden.

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Maulkorbzwang für Hunde in der Bahn

Am Fahrpreis ändert sich nichts

Frankfurt. Große Hunde müssen vom 16. Juni an in den Zügen der Deutschen Bahn einen Maulkorb tragen. Diese Vorschrift gelte für alle Hunde, "die nicht in einem Behältnis (Tragetasche oder Transportbox) befördert werden können", teilte die Bahn am Donnerstag in Frankfurt mit.

Damit sei das seit September 2000 im Fernverkehr geltende Verbot aufgehoben, Kampfhunde im Zug mitzunehmen. Es hat sich nach Angaben der Bahn als nicht praktikabel erwiesen, weil es in den Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Kampfhunde gibt. Seit der tödlichen Attacke eines Kampfhundes auf den sechsjährigen Volkan in Hamburg vor zwei Jahren waren zahlreiche Verbote erlassen worden. Der Maulkorbzwang gilt nicht für Blindenhunde. Am Preis für die Fahrscheine ändert sich nichts: Für größere Hunde, die nicht in einer Tragetasche oder Box befördert werden können, muss ein Kinderfahrschein gekauft werden, die kleinen brauchen kein Ticket. dpa


Strafen bis zu 511 Euro für illegale Kampfhunde

Hundeverordnung seit zwei Jahren in Kraft / 830 Verstöße geahndet

Schwerin Seit zwei Jahren ist die Hundehalterverordnung in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Landesweit wurden bisher 830 Verstöße geahndet. Doch Unbelehrbare führen immer noch gefährliche Hunde ohne Leine und Maulkorb. Das Innenministerium will schärfere Kontrollen.

Von Thomas Volgmann 90 Euro Strafe kostet ein Verstoß gegen die Hundehalterverordnung im Durchschnit. In einigen extremen Fällen mussten Kampfhundehalter allerdings sogar Strafen bis zu 511 Euro zahlen, heißt es in einem Bericht des Innenministeriums. Nach einer Umfrage des Ministeriums unter den kommunalen Ordnungsbehörden richteten sich die meisten Verstöße gegen die Anmelde- und Erlaubnispflicht zum Halten gefährlicher Hunde. Außerdem verstießen Hundehalter häufig gegen den Leinen- und Maulkorbzwang. Neben den 830 bereits erteilten Strafen sind noch 290 Verfahren in der Bearbeitung. "Die hohe Zahl zeigt, dass kontrolliert werden muss", erklärte Innenminister Gottfried Timm (SPD) gegenüber unserer Zeitung. Das Innenministerium will nach seinen Worten die örtlichen Ordnungsbehörden darauf drängen, ihren Kontrollaufgaben konsequent nachzukommen. Nach Ansicht von Innenministerium und Kommunen hat sich die Hundehalterverordnung, die im Juli 2000 in Kraft trat, bisher bewährt. Klaus-Michael Glaser vom Städte- und Gemeindetag: "Die Gefahr, die von Kampfhunden ausging, konnte gesenkt werden." In der Jahresmeldung 2001 der Ordnungsbehörden an das Innenministerium tauchen keine schweren Beißangriffe von Hunden mehr auf. Timms Verordnung hatte unter anderem festgelegt, dass zwölf Kampfhunderassen als gefährlich eingestuft werden, wenn sie nicht in einem Wesenstest ihre Harmlosigkeit nachgewiesen haben. Ansonsten müssen Halter von Kampfhunden einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis erwerben. Außerdem sind Leinen- und Maulkorbzwang festgelegt. Durch die Auflagen sank die Zahl der Kampfhunde im Land deutlich. Hundelehrer Jürgen Hirschner aus Wismar: "Viele haben ihre Hunde abgeschafft, weil die Kosten für Nachweise und Bearbeitungsgebühren hoch sind." Im Land sind zurzeit etwa 3000 Kampfhunde gemeldet. Bisher wurden 131 Hunde ihren Besitzern abgenommen, 71 Tiere mussten wegen ihrer Aggressivität eingeschläfert werden.

Dienstag, 4. Juni 2002


Erster BSE-Fall in Israel entdeckt

Brüssel, 30. Mai (AFP) - Das Europäische Parlament wird nach Ansicht der deutschen SPD-Abgeordneten Dagmar Roth-Behrendt zum 1. Januar 2005 ein Verbot von Tierversuchen in der Kosmetik-Entwicklung fordern. Bei der Plenartagung im Juni werde das Parlament dafür eintreten, in den künftigen EU-Vorschriften Schlupflöcher für das Testverbot zu schließen, sagte die Berichterstatterin des Parlaments am Donnerstag in Brüssel. Ausnahmen von einem generellen Testverbot dürfe es daher nur in genau definierten Fällen geben, etwa für die Probe auf erbgutschädigende oder krebserregende Wirkung. Gestärkt werden solle das Testverbot innerhalb von fünf Jahren durch ein generelles Vermarktungsverbot für an Tieren getestete Kosmetik.

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Weiterer japanischer Antrag von Walfang-Kommission abgelehnt

Shimonoseki, 21. Mai (AFP) - Auf der Jahreskonferenz der Internationalen Walfangkommission (IWC) hat Japan eine neue Niederlage einstecken müssen. Mit 21 zu 20 Stimmen lehnte die Kommission am Dienstag in Shimonoseki einen Antrag ab, mit dem Japan die Fangerlaubnis von 50 Minkewalen erwirken wollte. Delegationsmitglied Joji Morishita nannte das Ergebnis "diskriminierend". Andererseits stelle sein Land diesen Antrag bereits seit 15 Jahren und habe noch nie zuvor so große Unterstützung bekommen. Japan will seine Walfangquote in diesem Sommer von derzeit hundert Tieren im Jahr auf 700 erhöhen.

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Sonnabend, 18. Mai 2002

Leinenzwang für Trixi und Bello

Neue Hundeverordnung in Kraft / Auch kleine Hunde dürfen nicht mehr frei rumlaufen
Schwerin
Mit einer eigenen Hundeverordnung legt Schwerin jetzt auch Pudel, Dackel und Pinscher an die Leine. Was für Kampfhunde bereits Gesetz ist, soll jetzt für alle Vierbeiner zumindest in ausgewählten Stadtgebieten gelten.

Trixi ist ein Energiebündel, das mit allem spielt, was sich bewegt. Sehr zum Leidwesen kleinerer Kinder und Jogger, an denen die schwarze Promenadenmischung gern einmal schnüffelt. Sie braucht ihren Freiraum. "Ich kann sie doch nicht den ganzen Tag an die Leine nehmen", sagt Halter Johannes Ziemann, der mit Trixi gern am Franzosenweg spazieren geht. Doch genau dies schreibt eine städtische Hundeverordnung künftig vor, die im Stadtanzeiger veröffentlicht ist. Demnach gilt ab sofort Leinenzwang für alle Bellos in der Innenstadt, in Zippendorf, in Ostorf und damit auch entlang des Franzosenweges. Läufige Hündinnen müssen im gesamten Stadtgebiet angeleint sein. Auch auf Hauszugängen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern dürfen Vierbeiner ab einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern nicht mehr frei laufen. Auf Kinderspielplätzen, an Badestellen oder auf Liegewiesen gilt verständlicherweise - wie bisher - generelles Hundeverbot.

Das Innenministerium hat den Vorstoß des Schweriner Ordnungsamtes bereits ohne Beanstandungen geprüft. Rostock und andere Gemeinden im Land sind zuvor ähnliche Wege gegangen. "Den Rahmen für das örtliche Ordnungsrecht gibt die verschärfte und seit 2000 geltende MV-Hundehalterverordnung vor", sagt Christian Lorenz vom Innenministerium.

"Der Leinenzwang soll eine Verbesserung der Sicherheit und Ordnung bezwecken und dient als präventive Maßnahme der Abwehr von Gefahren", so Stadtsprecher Andreas Ruhl. Diese Absicht entspreche auch dem vielfach geäußerten Wunsch der Stadtvertreter.

Ob die neuen Bestimmungen von den Haltern eingehalten werden, sollen "Vollzugsbeamte" des städtischen Ordnungsamtes kontrollieren. Zugleich ist geplant, dass Polizisten der Inspektion Schwerin dies überwachen, heißt es aus dem Rathaus.

Wer sich nicht daran hält und gegen die neue Hundeordnung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Konkret sind Bußgelder bis zu 5000 Euro möglich. übrigens werden extra Schilder auf die neue Hundeverordnung aufmerksam machen - so im Bahnhofsbereich, auf dem Markt und am Zippendorfer Strand: Vorbei die leinenlose Zeit für Trixi.


Bundestag stimmt mit großer Mehrheit für Tierschutz als Staatsziel

Berlin, 17. Mai (AFP) - Der Bundestag hat sich am Freitag mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in die Verfassung ausgesprochen. 543 Abgeordnete stimmten in dritter Lesung für den parteiübergreifenden Entwurf, 19 dagegen. 15 Parlamentarier enthielten sich. Der Grundgesetzänderung muss auch der Bundesrat noch zustimmen, dies gilt aber als sicher.

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Friedliche Pitbulls müssen keinen Maulkorb tragen

Verwaltungsgerichtshof kippt Kampfhunde-Polizeiverordnung der Stadt / Wesensprüfung soll jetzt Problem entschärfen

Von unserem Redaktionsmitglied Martin Tangl

Rechtsanwalt Willy Scheidel will mit seinem Bullterrier Silvester umgehend eine Wesensprüfung ablegen. Wenn das Tier den Test besteht und als friedlich eingestuft wird - und daran hat Scheidel keinen Zweifel -, darf der Hund in Mannheim ohne Maulkorb herumlaufen.

Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg strich gestern einen Passus in der Mannheimer Polizeiverordnung, der Bullterrier, American Staffordshire und Pitbulls grundsätzlich als gefährlich einstuft und für diese drei Kampfhunde-Rassen generell einen Maulkorbzwang verfügt. Scheidel hatte dagegen geklagt, Herr und Hund fühlten sich diskriminiert - und Scheidel bekam Recht.

Der Vorsitzende Richter Dr. Karl-Heinz Weingärtner begründete das Urteil damit, dass die Stadt die Verhältnismäßigkeit überschritten habe. Zwar könne man durchaus bei Hunden auf Grund allgemeiner Zuchtmerkmale eine besondere Gefährlichkeit vermuten. Jedoch müsse jedem Hundehalter die Möglichkeit eingeräumt werden, dieses für seinen Vierbeiner zu widerlegen. Also gilt ab heute auch in Mannheim - wie auch durch Verordnung für Kampfhunde in ganz Baden-Württemberg: Wenn Pitbull & Co einen Wesenstest positiv abgelegt haben, darf Herrchen für den Wauwau den Maulkorb daheim lassen. "Der Fall eines kleinen Jungen in Hamburg, der von Kampfhunden zu Tode gebissen wurde, hat uns zum Handeln veranlasst", erinnerte Katrin Miltner-Weber vom Rechtsamt in der Verhandlung daran, warum der Gemeinderat im Juli 2000 die "Polizeiverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden" verschärft hat. Von den genannten drei Rassen gehe eine Gefährdung aus. Scheidel konterte: "Es gibt keine gefährlichen Rassen, sondern nur gefährliche Hunde. Mannheim schießt da übers Ziel hinaus." "Schade", kommentierte Bürgermeister Rolf Schmidt die Entscheidung der Richter. Für den Kommunalen Ordnungsdienst werde es nun sehr viel schwieriger, den Maulkorbzwang zu überprüfen. "Meine Mitarbeiter müssen jetzt immer nach dem Wesenstest fragen", seufzte der Dezernent. Er machte auch keinen Hehl daraus, dass Mannheims scharfe Polizeiverordnung ein Mittel gewesen war, "die Stadt langfristig von Kampfhunden frei zu halten".

Was meint die Polizei? "Beissvorgänge gibt es immer wieder, aber die Polizeiverordnung hat uns doch Ruhe an der Kampfhundefront gebracht", berichtete Peter Kaspar, der als Hundeführer für 150 Euro die Wesensprüfungen durchführt. Seine Hand für alle von ihm überprüften Vierbeiner will er jedoch nicht ins Feuer legen: "Bislang hatten wir Glück, aber wir können auch irren." Für seinen Kollegen Dieter Schäfer ist wichtig, dass die Polizei eine sichere Rechtsgrundlage hat, gegen Leute mit gefährlichen Hunden vorzugehen.

Dabei sind sich die zwei Polizisten einig, dass die Probleme in aller Regel beim Hundehalter und nicht beim Hund liegen. Hoffnung auf Entspannung erwarten beide langfristig vom seit September 2001 geltenden Zuchtverbot für bestimmte Kampfhunde-Rassen. Schäfer: "Die Tiere werden über die Jahre verschwinden. Und wenn doch noch ein solcher Hund auftaucht, ist er illegal importiert - und das ist strafbar. Die Lust, mit einem Pitbull spazieren zu gehen, wird sich dann in Grenzen halten."

Infos zur Wesensprüfungen für Kampfhunde gibt der Veterinärdienst der Stadt unter Telefon 0621/44051-22.

© Mannheimer Morgen – 23.04.2002


Tierschützer: Land soll Kosten für Kampfhunde übernehmen

Tierheime in MV seit neuer Verordnung überfüllt

Rostock (dpa) Der Tierschutzbund in MV hat die Landesregierung aufgefordert, die zusätzlichen Kosten für Hunde in Tierheimen zu übernehmen. Seit der neuen Hundehalter-Verordnung im Land seien die Heime mit so genannten Kampfhunden überfüllt, sagte der Vorsitzende des Tierschutzbundes, Dietmar Bonny, am Sonnabend auf der Jahreshauptversammlung des Vereins in Dummerstorf bei Rostock.

Viele Hundehalter könnten sich die hohen Steuern für Kampfhunderassen, die Kosten für den Wesenstest und Sachkundenachweis nicht leisten. Folglich würden sie die Hunde abgeben. Die Kommunen seien überfordert. In Demmin habe der Tierschutzbund die Tötung von Hunden aus Kostengründen gerade noch verhindern können. Für den Unterhalt der Tiere müsse daher das Land aufkommen, das die Verordnung erlassen habe, forderte Bonny. Der Tierschutzbund habe ebenfalls kein Geld, sondern müsse um Spenden für Futter betteln. Der Verein bekomme keine Unterstützung vom Land, ABM-Stellen seien gestrichen worden.

Agrarminister Till Backhaus (SPD) zufolge sind die Tierheime mit 150 dieser Hunde überbelegt. Das Land habe die Tierheime seit 1993 mit 1,1 Millionen Mark (rund 560 000 Euro) gefördert, obwohl Tierschutzaufgaben nicht zu den Pflichtaufgaben zählten.

Bonny rief die rund 3000 Mitglieder des Tierschutzbundes im Land auf, Bundestagsabgeordnete anzusprechen, für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz zu stimmen. Darüber soll der Bundestag in dieser Legislaturperiode entscheiden.

Den Landwirtschaftsminister forderte Bonny auf, die Genehmigung von Schweinemastanlagen mit Spaltenböden ohne Stroh auszusetzen. Die Bundesregierung bereite eine neue Verordnung zur artgerechten Schweinehaltung vor. Bis dahin sollten keine Anlagen nach dem alten Standard mehr genehmigt werden.

Montag, 22. April 2002


Kampfhund illegal gehalten: 1050 Euro Strafe

35-Jähriger ignorierte Bescheid der Stadt - Hund ins Tierheim gebracht

(utz). Weil er trotz Verbots durch die Stadt einen Kampfhunde-Mischling weiter hielt, ist ein 35-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1050 Euro (70 Tagessätze zu 15 Euro) verurteilt worden. Damit hat ein Gericht in Augsburg offenbar erstmals ein seit knapp einem Jahr geltendes Gesetz angewandt.

In Bayern ist das Halten von Kampfhunden bestimmter Rassen grundsätzlich verboten. Immer wieder werden der Polizei und dem Ordnungsamt aber derartige Fälle bekannt. So war es auch bei einem 35-jährigen Sozialhilfeempfänger, der in der Wohnung seines Vaters einen American-Stafford-Pitbull-Mischling hielt.

Das Ordnungsamt erließ gegen den Tierbesitzer einen Bescheid: Er dürfe den Kampfhund nicht mehr halten. Dies focht den 35-Jährigen nicht an; er ignorierte vielmehr die behördliche Anordnung.

Deshalb wurde die Polizei eingeschaltet. Sie "beschlagnahmte" den Mischlingshund und brachte ihn in das Tierheim Lechleite. Die Staatsanwaltschaft klagte den Hundehalter wegen "unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden" an. Dieser Straftatbestand war erst im April 2001 im Strafgesetzbuch aufgenommen worden, nachdem es bundesweit zu mehreren(!) - zum Teil tödlichen - Vorfällen mit Kampfhunden gekommen war. Danach kann nicht nur der, der Kampfhunde unerlaubt züchtet oder mit ihnen handelt, zu Haftstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen verurteilt werden, sondern auch der, der solche Hunde hält. In einem Prozess vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Günther Baumann musste sich der Halter wegen dieses Delikts verantworten. Nach Meinung von Staatsanwalt Dr. Leirer zeigte er sich sehr "uneinsichtig". Deshalb beantragte der Anklagevertreter eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Weil es sich bei dem Angeklagten um einen Sozialhilfeempfänger handelt, fiel der Tagessatz mit 15 Euro niedrig aus. Das Gericht folgte im Urteil diesem Antrag.

Leinen zerbissen

Ein Gutachter hatte den Mischling als "außerordentlich gefährlich" eingestuft. Das Tier müsse sogar an einer Kette gehalten werden, weil es bereits Leinen zerbissen habe. Der Kampfhund ist nun Eigentum des Staates und wird auf Staatskosten im Tierheim gehalten. Nach dem Tierschutzgesetz darf ein Hund nicht ohne Grund getötet werden.

04.04.2002


Beim Osterspaziergang ein Veilchen verpasst

Kampfhunde ohne Leine und Maulkorb unterwegs / Rabiater Halter schlägt 37-Jährigen nieder

Mit einer dick geschwollenen Wange und einem Veilchen auf dem Auge erschien am Ostermontag abends ein 37-Jähriger auf der Polizeiwache in der Neckarstadt, nachdem er gegen 18.45 Uhr am Neckarufer von einem rabiaten Kampfhundehalter hinterrücks niedergeschlagen worden war. Die Attacke begann mit einer verbalen Auseinandersetzung. Der 37-Jährige fühlte sich bei seinem Osterspaziergang bedroht, weil der unbekannte Hundebesitzer seine zwei Kampfmaschinen (gemeint sind wohl die Hunde, die den bewaffneten "Osterspaziergänger" offenkundig gar nicht beachteten) unangeleint und ohne Maulkorb am Neckar entlang Gassi führte. Ein Wort gab das andere, im Verlauf des Streites drohte der Spaziergänger in Höhe der Dammstraße schließlich den Vierbeinern und ihrem Herrchen mit seinem Reizgas-Revolver, um sich die Tiere vom Leib zu halten (die offenbar immer noch total friedlich waren).

Das reizte wiederum den Gegenspieler zu dem Übergriff von hinten, beim Weitergehen wurde der 37-Jährige jedenfalls plötzlich von dem ungefähr 30 Jahre alten Täter zu Boden geworfen und niedergeschlagen. (Die Hunde mischten sich wohl auch jetzt nicht ein.)

Der Verletzte musste seine Blessuren im Krankenhaus verarzten lassen. Die Polizei ist auf der Suche nach dem zuschlagenden rabiaten Herren und seinen beiden Kampfhunden und hat die Ermittlungen aufgenommen.

Im Übrigen, so Polizeisprecher Martin Boll, böten die Pitbulls, Bullterrier und ihre bissstarken Verwandten (dieser Unfug scheint nicht ausrottbar)in jüngster Zeit kaum Anlass für negative Meldungen, die Kampfhundeszene habe sich beruhigt und halte sich zumeist an die Spielregeln.

Begegne man auf Straßen und Plätzen dennoch mal einem Kampfhundehalter, der seinem Tier ohne Maulkorb freien Lauf lässt, so heiße es Ruhe bewahren. Auf hektische Bewegungen oder gar panisches Wegrennen reagierten die Tiere erst recht aggressiv und ungehalten. Es empfehle sich außerdem, ein Pfefferspray mitzuführen (und vielleicht zwei drei Handgranaten). Mit einer Dosis aus dieser Waffe seien gute Abwehr-Erfolge zu erzielen, so die Erfahrung der Beamten. räu/pol

© Mannheimer Morgen – 03.04.2002


Warum das Tierheim Schlösser auswechselt

BERLIN - Schlimmer Verdacht von Tierheim-Geschäftsführer Volker Wenk: "Nicht angemeldete Kampfhunde werden dem Besitzer weggefangen - das Veterinäramt gab den Hundefängern den Auftrag."

"So soll auf die Hundebesitzer Druck ausgeübt werden", sagt Wenk. "Denn viele haben ihre Tiere nicht wie vom Gesetzgeber gefordert beim Veterinäramt angemeldet." Problem: Die meisten Besitzer holen ihre Tiere nicht ab - im Heim "stapeln" sich die Kampfhunde. Wenk: 300 dieser Tiere landeten seit Kampfhundeverordnung im Tierheim. Davon wurden 70 vermittelt, 80 eingeschläfert, 150 sind noch da. Täglich werden es mehr." Allein seit 17. März kamen weitere 18 Hunde. Doch da im Tierheim schon lange ein Kampfhunde-Aufnahmestopp gilt, greifen einige Hundefänger auf Tricks zurück. "Klammheimlich schließen sie die Tiere nachts in der Tiersammelstelle ein, umgehen so die Diskussion mit den Pflegern ", sagt Wenk. Jetzt will er die Schlösser austauschen. Hunde können nur noch zu den Öffnungszeiten von 8 bis 16.30 Uhr abgegeben werden. "Dann entscheiden wir von Fall zu Fall."

Das Tierheim hat dem Land Berlin zum 31.12.2003 den Vertrag gekündigt, der die Aufnahme von Fundhunden vereinbart. Andreas Geisel, Lichtenbergs Gesundheitsstadtrat und Chef des Berliner Amtes für Regionalisierte Ordnungsaufgaben: "Kampfhunde, die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden und aggressiv sind, werden laut Gesetz einzogen. Ist Falkenberg voll, müssen Fundhunde in anderen Heimen untergebracht werden. Das Land Berlin muss als Gesetzgeber der Kampfhundeverordnung auch Verantwortung übernehmen."

Jeannette Hix
Artikel vom 28. März 2002


Anwältin will "politisches Asyl" für Hund Rechtsnormen sorgen in Frankreich für Aufregung

Paris - Skurrile Rechtsmaßnahmen um das Leben einer Rottweilerhündin sorgen in Ostfrankreich für Aufregung. Die Präfektur Metz hatte die Einschläferung der 13 Monate alten Kaya verordnet, da die Hündin in Sarrebourg frei umhergelaufen war. Für "potenziell gefährliche" Kampfhunde gilt in Frankreich Leinen- und Maulkorbpflicht. Daraufhin legte die Anwältin Nadia Weiler-Strauss zunächst "im Namen Fräulein Kayas" Beschwerde beim Verwaltungsgericht in Straßburg ein. Dieses verwies darauf, dass ein Hund vor dem Gesetz eine Sache und keine Person sei, und wies als nicht zuständige Stelle den Fall ab. "Gnadengesuch" Weiler-Strauss wandte sich prompt an den französischen Staatschef Jacques Chirac. Wie "jeder zum Tode Verurteilte" habe Kaya das Recht, den Staatschef um Gnade zu bitten, schrieb sie in einem offenen Brief an den Präsidenten. Am Montag verkündete die Anwältin, sie werde "symbolisch politisches Asyl" für die Vierbeinerin beantragen; das internationale Recht sehe ja politisches Asyl für jeden vor, der "wegen seiner Rasse oder Religion" verfolgt werde. Damit erreichte die Anwältin, dass sich Leute aus dem Ausland meldeten, die Kaya adoptieren wollen. Der Besitzer der Hündin, ein 19-Jähriger, sei bereit, "Kaya" in ein "sicheres Land" ausreisen zu lassen. Dazu solle die Präfektur nun das "Todesurteil" aufheben und die "Abschiebung" Kayas veranlassen. Wie die Behörde darauf reagieren könnte, ist noch unklar. Eine Beamtin sagte nur: "Bisher haben wir noch nie einen Hund abgeschoben."

(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.3.2002, AFP)


Immer mehr Kampfhunde auf dem Weg ins Tierheim

Haltern sind offenbar Sondersteuern zu hoch / 70 gefährliche Hunde wurden im Landkreis Delitzsch bisher angemeldet

Delitzsch. Anderthalb Jahre nach Einführung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in Sachsen sind im Landkreis Delitzsch 70 so genannte Kampfhunde angemeldet. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Statistik des Landratsamtes hervor. Rechtsamtsleiter Torsten Schöne rechnet allerdings mit "einer gewissen Dunkelziffer", weil seiner Ansicht nach längst nicht alle Tiere der vom Gesetz erfassten Rassen ordnungsgemäß angemeldet wurden. Angriffe von Kampfhunden auf Menschen blieben nach seinen Erkenntnissen im Kreis Delitzsch bislang aus. Allerdings hätten sich vereinzelt Hunde untereinander gebissen.

Unter das Kampfhunde-Gesetz fallen der American Steffordshire Terrier (!) (dreiviertel der im Landkreis Delitzsch angemeldeten gefährlichen Hunde), Bull- und Pitbull Terrier sowie Mischungen dieser Rassen untereinander. Für sie gelten besondere Haltungsvorschriften, unter anderem die Anlein- und Maulkorbpflicht sowie das Verbot, sie zu züchten, mit ihnen Handel zu treiben und sie auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und in Badeanstalten mitzunehmen.

Wer bis zum 31. Dezember 2000 diese Hunde im Ordnungsamt der Kreisverwaltung registrieren ließ, kam noch um eine Eignungsprüfung herum, brauchte nur eine Hundehaftpflichtversicherung und eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung vorzuweisen. Inzwischen prüft die zuständige Kreispolizeibehörde allerdings auch die Fähigkeiten der Halter im Umgang mit Hunden. "Die Sachkundeprüfung findet hier bei uns im Landratsamt statt", sagt Schöne. 20 Fragen werden den Hundehaltern gestellt, bei denen sie ihre Eignung als Halter gefährlicher Hunde unter Beweis stellen müssen. Kosten: 75 Euro. Darüber hinaus steht es jedem frei, sein Tier auch einem Wesenstest durch einen zugelassenen Gutachter zu unterziehen (Kosten: 175 Euro) und den Hund auf diese Weise für ungefährlich erklären zu lassen. Besteht das Tier den Test, kann es von den Auflagen des Gesetzes befreit werden. Bisher haben im Landkreis sieben Hunde diese Prüfung bestanden.

Auf einen Punkt weist Oliver Schulze vom Kreisordnungsamt ganz besonders hin: "Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss noch vor dessen Anschaffung nachweisen, dass er dafür geeignet ist." Wer den Hund bereits besitzt und erst danach zur Sachkundeprüfung erscheint, macht sich strafbar und wird angezeigt, stellt Rechtsamtsleiter Schöne klar. Der Hintergrund für dieses rigorose Vorgehen ist eine Änderung des Paragrafen 143 des Strafgesetzbuches im April vorigen Jahres. Danach wird "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe" auch belegt, wer ohne die erforderliche Genehmigung einen gefährlichen Hund hält.

Im Tierheim in Laue sieht man indessen keine Anzeichen dafür, dass aufgrund dieser Gesetzesverschärfung verstärkt Kampfhunde ausgesetzt werden. Seit einiger Zeit sind dort zwei Kampfhunde (von insgesamt 63) untergebracht, die zwar durchaus vermittelbar wären, aber für die sich aufgrund der Stigmatisierung dieser Rassen in der jüngsten Vergangenheit keine Interessenten mehr finden. Besitzer von Kampfhunden, so ein Tierheim-Mitarbeiter, hätten sogar bereits signalisiert, ihre Tiere aufgrund der Hundesteuerhöhe abzugeben. Der Freistaat Sachsen hatte nach den in der Bundesrepublik bekannt gewordenen Attacken von Kampfhunden die Städte und Gemeinden angehalten, gefährliche Hunde besonders zu besteuern. In der Stadt Delitzsch beispielsweise wird jetzt für diese Rassen der achtfache Steuersatz verlangt. Die Nachbargemeinde Döbernitz dagegen besteuert Kampfhunde wie alle anderen Hunde auch.

Klaus Staeubert


Mit Maulkorb und Leine über die Donau
Polizei und Ordnungsämter werfen weiterhin ein scharfes Auge auf die Kampfhunde in der Doppelstadt

Von unserem Redaktionsmitglied Iris Voracek

Ulm/Neu-Ulm Weil sein Hund, der einer so genannten "Kampfhund-Rasse" angehört, kurz ohne Maulkorb gesehen wurde, muss ein 30-jähriger Ulmer 100 Euro Geldbuße und die Gerichtskosten zahlen. Das hat das Amtsgericht Ulm diese Woche entschieden. In Ulm und Neu-Ulm ist die Situation für Halter sogenannter "gefährlicher Rassen" grundverschieden.

Im Fall des Ulmer Hundes sah es der Amtsrichter als erwiesen an, dass der Besitzer seinem Bullterrier beim Spaziergang nahe des Blautalcenters kurz den Maulkorb abgenommen hat.

Er habe dies bei dem mit 14 Jahren hochbetagten Hund nur für eine Minute getan, um dem Tier das Auge zu säubern, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Der Hund sei bereits zwei Monate nach dem Vorfall an Altersschwäche gestorben.

Während in Ulm nach baden-württembergischen Recht das Halten eines so genannten Kampfhundes unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, darf auf der bayerischen Seite der Donau kein dort in Kategorie eins eingeteilter Hund gehalten werden. Zu dieser Kategorie zählen in Bayern Rassen wie Pitbull oder der American Staffordshire-Terrier. Dagegen leben „eine Handvoll“ in Kategorie zwei eingeteilte Hunde in Neu-Ulm. Dazu gehören etwa der Bullterrier, der Bullmastiff oder Kampfhund-Mischlinge.

Über jedes dieser Tiere sei ein Gutachten erstellt worden. "Diese Hunde sind gut getestet. Der vereidigte Gutachter reizt sie entsprechend, um zu sehen, wie sie reagieren", betont der Leiter des Neu-Ulmer Ordnungsamtes, Stephan Endres.

In Ulm werde von Fall zu Fall entschieden, ob der genehmigte Hund einen Maulkorb tragen muss oder nicht. Jeder der gemeldeten Tiere habe einen Verhaltenstest gemacht, erklärt Horst Fuchs, Leiter der Bürgerdienste bei der Stadt Ulm. Insgesamt seien 70 solcher Hunde im Stadtgebiet gemeldet. Für 25 von ihnen gelte Maulkorb- und Leinenpflicht. "Diese haben entweder keinen Verhaltenstest gemacht oder diesen nicht bestanden", sagt Horst Fuchs. Derzeit werde in Ulm darüber nachgedacht, auf öffentlichen Flächen eine generelle Leinenpflicht zu verhängen, so Fuchs. Grund seien Vorfälle in der Vergangenheit: "Es kommt immer wieder vor, dass freilaufende Hunde auf Schulwegen die Kinder erschrecken."

Auch in Neu-Ulm ist Leinenzwang ein aktuelles Thema. Bisher dürfen die Vierbeiner dort frei laufen. Doch bald könnte damit Schluss sein. "Auf jeden Fall soll es in allen bebauten Wohngebieten einen Leinenzwang geben", sagt Stephan Endres. Dies sei weniger auf konkrete Vorfälle zurückzuführen. "Es ist einfach ein Bedürfnis, das man in der Bevölkerung spürt und dem man Rechnung tragen wird", erklärt er. Nach wie vor kontrolliert die Ulmer Polizei jeden angetroffenen Kampfhund-Besitzer. "Die Halter bestimmter Rassen sind verpflichtet, immer eine Bescheinigung über den Verhaltenstest dabeizuhaben", erläutert Polizei-Hundeführer Herbert Kotzian, der die Verhaltenstests in Ulm gemeinsam mit dem Amtstierarzt abnimmt. Jeder Beamte könne über die Zentrale abfragen, ob der Hund behördlich gemeldet ist und ob er von der Maulkorbpflicht befreit ist. Mit den Kollegen auf der bayerischen Seite arbeitet die Ulmer Polizei eng zusammen. Kotzian: "Ich bekomme immer wieder Anfragen über die Personalien von Hundebesitzern auf den Tisch, die in Neu-Ulm angetroffen werden." Und die meisten kennt der Polizeioberkomissar, wie er sagt, &Quot;schon auswendig".

Augsburger Allgemeine 23.03.2002


Vier Verletzte bei Anschlag in islamischer Metzgerei in Lille

Lille, 24. März (AFP) - Bei der Explosion einer Bombe in einer islamischen Metzgerei sind am Sonntag in Lille vier Menschen leicht verletzt worden, darunter ein Säugling. Nach ersten Angaben der Polizei wurde der Sprengsatz offenbar unter dem Kinderwagen deponiert. In der Metzgerei wird Fleisch von Tieren verkauft, die nach islamischen Riten geschächtet wurden. In dem großen Geschäft in der Nähe eines Marktes in der nordfranzösischen Stadt gab es zum Zeitpunkt der Explosion gut 60 Kunden.

© AFP


Kampfhund-Besitzerin in den USA zu 15 Jahren Haft verurteilt

22. März 2002

Mehr aktuelle Nachrichten aus dem Ressort AuslandEine Kampfhund-Besitzerin ist in den USA wegen Mordes verurteilt worden – weil ihre Hunde eine Nachbarin zu Tode gebissen hatten.
Eine kalifornische Kampfhund-Besitzerin ist wegen "Mordes mit bedingtem Vorsatz" zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Ihre zwei Kampfhunde hatten im Januar vergangenen Jahres eine Nachbarin zu Tode gebissen. In der Begründung des Gerichts hieß es, das Besitzer-Ehepaar, zwei Anwälte aus San Francisco, habe trotz mehr als 30 Vorfällen mit den beiden mehr als 50 Kilogramm schweren Hunden keinerlei Schutzmaßnahmen ergriffen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass mindestens einer der beiden Kampfhunde die 33-jährige Nachbarin Diane Whipple im Gang eines Appartementhauses attackiert hatte, als diese vom Einkaufen zurück kam. Die Hunde hätten ihr Opfer minutenlang attackiert. Whipple starb wenige Stunden später im Krankenhaus. Die Kläger bezeichneten die Hunde als tickende "Zeitbomben". Das Anwaltspaar hatte sie von zwei Neonazis übernommen, die derzeit im Gefängnis sitzen. Die Nazis waren Mandanten der Anwälte, die die Hunde für mexikanische Drogenhändler gezüchtet hatten. "Sehr glücklich" über Urteil Die Mutter des Opfers sagte nach dem Prozess, sie sei "sehr glücklich" mit dem Urteil. Der Tod ihrer Tochter würde nun andere hoffentlich vor dem gleichen Schicksal bewahren. Der vierwöchige Prozess hatte in Kalifornien die Schlagzeilen beherrscht. Es war das erste Mal, dass jemand wegen einem Zwischenfall mit einem Kampfhund des Mordes für schuldig befunden wurde. Zudem hatte der Prozess in der großen schwul-lesbischen Szene in San Francisco für Empörung gesorgt, da die getötete Nachbarin lesbisch war. (nz)


SPIEGEL ONLINE - 22. März 2002

Tödliche Attacke

Lebenslange Haft für Hundehalterin?

Ihre beiden Kampfhunde fielen eine Nachbarin an und bissen sie zu Tode. Jetzt ist die Halterin aus San Francisco des Totschlags schuldig gesprochen worden und muss vielleicht lebenslang ins Gefängnis.

Los Angeles/San Francisco - Die Anklage nannte die Hunde eine "lebende Zeitbombe" und eine "gefährliche Waffe". Was im Januar letzten Jahres in einer Wohnanlage in San Francisco geschah, schockte selbst die erfahrenen Polizisten. Zwei Hunde, Kreuzungen der Rassen Mastiff und Presa Canario, zerfleischten eine 33-jährige Frau im Treppenhaus. Grausame Bilder, die die Beamten traumatisierten und in der ganzen Welt für Schlagzeilen sorgten.

Totschlag lautet jetzt nach einem mehrwöchigen Prozess das Urteil gegen die Hundehalterin. Das ist der bisher härteste Spruch einer Jury gegen einen Hundehalter in Kalifornien. Die 46-jährige Frau, die die beiden Hunde zusammen mit ihrem Mann gehalten hat, muss jetzt mit mindestens 15 Jahren Haft rechnen. Es kann aber auch sein, dass sie zu lebenslanger Haft verurteilt wird.

Ihr Ehemann, der während der Attacke nicht zu Hause war, ist der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden und könnte bis zu vier Jahre Haft erhalten. Das genaue Strafmaß soll am 10. Mai in San Francisco bekannt gegeben werden. Während des Prozesses wurde die zwölfköpfige Jury mit Großaufnahmen der Getöteten und grausigen Einzelheiten der Attacke konfrontiert. Die Verteidigung hingegen bezeichnete den Angriff der beiden Hunde als "tragischen Unfall". Allerdings hatten mehrere Zeugen ausgesagt, dass es schon häufiger zu Zwischenfällen mit den beiden Hunden gekommen sei.

Das Ehepaar hatte zunächst dem Opfer, einer jungen Sportlehrerin, die Schuld gegeben. Diese habe möglicherweise durch ihr Parfüm oder durch das Einnehmen von Anabolika die Hunde zum Angriff provoziert.

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22.03.2002 Bild.de News

Kampfhunde zerfleischten Frau in San Francisco Muss die Besitzerin für immer in den Knast?

So hart greifen Richter in den USA bei Kampfhund-Attacken durch: Zwei Bestien bissen eine Sporttrainerin (33) tot. Dafür muss die Besitzerin jetzt möglicherweise für immer in den Knast. Ein Geschworenen-Gericht in Los Angeles sprach sie schuldig: eindeutig Totschlag.

Was war passiert? Sporttrainerin Diane Whipple (33) kam gerade vom Einkaufen zurück, als sie im Hausflur der Apartmentanlage in San Francisco plötzlich von den beiden Kampfhunden Bane und Hera angefallen wurde. Besitzerin Marjorie Knoller (46) war nicht in der Lage, die beiden kräftigen Tiere (je 50 Kilo schwer) zurückzuhalten.

Sie ließen Diane Whipple nicht den Hauch einer Chance: Die Kampfhunde zerfleischten ihren Körper, bissen ihr mit ihren scharfen Zähnen die Kehle durch. Von ihrer Kleidung blieben nur noch Fetzen übrig. Die ärzte konnten Diane Whipple nicht mehr retten. Sie starb wenige Stunden später im Krankenhaus. Im Gericht sagte die Hundebesitzerin: „ Es waren eigentlich liebenswerte Tiere.“ Die Hunde wurden inzwischen getötet.

Das Gericht in Los Angeles urteilte: Die Hunde waren wie Waffen. Besitzerin Marjorie Knoller ist des Totschlags schuldig.

Dieser Richterspruch bringt ihr mindestens 15 Jahre Knast – oder sogar lebenslänglich. Das Strafmaß wird am 10. Mai verkündet.


Union nun doch für Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz

Berlin, 18. März (AFP) - Die Union hat ihre Haltung zu einer grundgesetzlichen Verankerung des Tierschutzes geändert: Der CDU-Parteivorstand plädierte am Montag in Berlin dafür, den Schutz der Tiere nun doch ausdrücklich in Artikel 20a des Grundgesetzes zu erwähnen, wie Parteichefin Angela Merkel sagte. Zur Begründung sagte sie, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Schächten habe viele Menschen "aufgerüttelt". Die Erlaubnis des Schlachtens ohne vorherige Betäubung hatte vor allem Tierschützer aufgebracht. Vor zwei Jahren hatten CDU und CSU noch eine entsprechende Grundgesetzänderung im Bundestag verhindert.

© AFP


Pflichtversicherung für Kampfhunde

Wiesbaden. CDU und FDP haben gestern ihren Gesetzentwurf für eine Zwangshaftpflicht für gefährliche Hunde in den hessischen Landtag eingebracht. Er verlangt für Hunde bestimmter, als Kampfhunde geltender Rassen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500 000 Euro. Nach Darstellung der CDU soll die Versicherung verhindern, dass Opfer von Kampfhundeattacken auch noch die finanziellen Lasten tragen müssen, wenn die Besitzer der Tiere mittellos sind.

Die Opposition nannte den Entwurf ungenügend: "Jeder Hund birgt ein gewisses Restrisiko", sagte die Grünen-Abgeordnete Evelin Schönhut-Keil. Die meisten Beiß-Unfälle gebe es mit Schäferhunden, die aber nicht auf der Liste der gefährlichen Hunde stünden. SPD und Grüne mahnten ein Hundegesetz an. Das Gesetz zur Zwangshaftpflicht war notwendig geworden, weil der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Kampfhundeverordnung von Innenminister Volker Bouffier (CDU) teilweise für nichtig erklärt hatte. lhe

© Südhessen Morgen – 01.03.2002


Neuer Verdachtsfall von Maul- und Klauenseuche in Großbritannien

London, 26. Februar (AFP) - In Großbritannien ist ein neuer Verdachtsfall der Maul- und Klauenseuche (MKS) bekannt geworden. Nach Angaben der britischen Regierung wurden in Hawnby in der nordenglischen Grafschaft Yorkshire bei zwei Schafen Anzeichen der Krankheit festgestellt. Die Tiere wurden getötet.

Im Umkreis von acht Kilometern sei der Viehtransport verboten worden. Ein endgültiges Prüfresultat werde innerhalb der nächsten vier Tage erwartet, teilte das Landwirtschaftsministerium am Dienstagabend mit.

© AFP


Vorm Fiskus sind nicht alle Hunde gleich
Gericht bestätigt erhöhten Steuersatz für so genannte Kampfhunde / Viele Tierfreunde enttäuscht

Von unserem Redaktionsmitglied Christine Maisch-Straub

Etliche Besitzer von so genannten Kampfhunden sind empört: Sie müssen beim Fiskus mehr zahlen als andere Halter. Eine Klage gegen die Abgabe wurde jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof abgeschmettert (wir berichteten). Auch Mannheim erhebt die umstrittene Steuer: für einen Pudel 90 Euro, für einen Pitbull 624 Euro. "Damit die Haltung dieser Tiere unattraktiv wird", so Klaus Eberle, Chef des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Tatsächlich ging das Steueramt im Januar 2001 von 315 Kampfhunden aus, heute sind es nur noch 230.

Und wo sind die restlichen 85 Vierbeiner gelandet? Zunächst einmal im Tierheim. Zumindest 40 der lästig, weil teuer gewordenen Ex-Lieblinge. Die Zwinger auf der Friesenheimer Insel platzten bei Einführung der Steuer aus allen Nähten. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt. "Es leben jetzt nur noch 32 bei uns", versichert Tierschutzvereinsvorsitzender Franz Kühner. Allerdings seien die Hunde praktisch "unvermittelbar". Herbert Rückert, zweiter Vorsitzender des Tierschutzvereins kann ein trauriges Lied davon singen: "Sogar Welpen will keiner. Die Angst vorm schiefen Blick des Nachbarn, und vor allem die hohen Kosten - das schreckt viele Leute ab." Zum großen Bedauern des Tierfreundes: "Denn fast alle 32 sind absolut friedliche Burschen, so lieb wie Waldi von nebenan."

Dennoch bringt solch ein Dauerbesucher die Gastgeber ganz schön in finanzielle Bedrängnis: "Normalerweise bekommen wir für ein Fundtier von der Stadt eine einmalige Pauschale von 250 Euro." Damit komme das Heim bei unvermittelbarer "Kundschaft" bei weitem nicht hin. Tierarzt, Futter, Betreuung, Heizung, Strom: "Tatsächlich kostet uns ein Hund am Tag knapp 20 Euro." Deshalb hat die Stadt jetzt auch für solche "Härtefälle" ein Dauer-Salär von fünf Euro am Tag gewährt: "Darüber sind wir echt unheimlich froh." Einschläfern wäre natürlich billiger, aber ein absolutes Tabu: "Schon wegen ihrer großen Anhänglichkeit, dem ausgeprägten Sozialverhalten, würde das niemand im Tierschutzverein billigen." Aber nicht nur wegen der finanziellen Folgen für das Tierheim verurteilt Rückert die erhöhte Steuer. "Das ist ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot und trifft zu 99 Prozent anständige Bürger. Die anderen geben ihren Hund doch ohnehin weg - auf jeden Fall melden die ihr Tier nicht treu und brav an."

Das sieht Klaus Eberle etwas anders. Täglich kontrolliere eine Streife des Kommunalen Ordnungsdienstes Kampfhundebesitzer. Und sehr selten drohe eine Anzeige: "Weil es einfach keinen Grund gibt." Angemeldet seien so gut wie alle Tiere. Und wie sieht es mit der Beißschutz-Pflicht aus? "Vom September 2000 mit 90 Anzeigen ist die Zahl bis heute auf zehn Fälle pro Monat zurückgegangen." Und die erhöhte Steuer betrachtet er als "hervorragendes Instrument, zum Eindämmen der Kampfhunde-Haltung." So wurden seinem Amt im Jahr 2001 noch 65 neue Bull-, Pitbull- und Staffordshire-Terrier gemeldet. In diesem Jahr sind es bislang nur vier Neulinge. Für die finanziellen Probleme des Tierheims hat er sehr wohl ein offenes Ohr: "Aber uns ist es allemal lieber, wenn die Tiere dort und nicht in der Stadt unterwegs sind."

© Mannheimer Morgen – 25.02.2002


Prozess gegen Besitzer von Killer-Hunden in Kalifornien eröffnet

33-Jährige ist durch Hundebisse entstellt

Los Angeles. Mit Großaufnahmen der tödlichen Bisswunden und der Beschreibung grausiger Einzelheiten von der Attacke zweier Kampfhunde auf eine Frau in San Francisco ist der Prozess gegen die Besitzer der Tiere eröffnet worden. Die Eheleute, Nachbarn des Opfers, müssen sich seit Dienstag in Los Angeles wegen Totschlags und fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Vor über einem Jahr war die 33-jährige Sportlehrerin Diane Whipple von den Hunden angefallen und grässlich zugerichtet worden. Polizisten fanden die blutüberströmte und schwer verletzte Frau.

Die Anklage will in dem Prozess beweisen, dass sich die Besitzer der Gefährlichkeit ihrer Hunde bewusst waren. Mindestens 30 Mal seien die Kreuzungen aus Mastiff und dem spanischen Presa Canario vor dem tödlichen Angriff auf Menschen losgegangen, erklärte ein Anwalt den Geschworenen. Als Beweis für die Gefährlichkeit der inzwischen eingeschläferten Tiere soll der riesige Schädel des kämpferischen Rüden "Bane" vor Gericht gezeigt werden. Whipples langjährige Partnerin, Sharon Smith, die als Nebenklägerin vor Gericht auftritt, verließ den Saal, als Bilder von den Bisswunden gezeigt wurden. Einige Juroren wandten den Blick von der grausigen Szene ab.

Die Verteidigung machte geltend, dass die Hundehalterin verzweifelt versucht hätte, die "Bestien" von dem Opfer wegzuzerren. Bis zum Zeitpunkt des "unglücklichen Vorfalls" seien die Tiere "sanfte Riesen" gewesen, die auf Befehle hörten. Nach der Bissattacke hatten die Besitzer, ein Anwaltsehepaar, die Hunde in Schutz genommen und dem Opfer die Schuld gegeben. Whipple habe durch ihr Parfüm oder durch die Einnahme von Anabolika die Tiere möglicherweise zum Angriff provoziert. Marjorie Knoller, die die Hunde spazieren führte, muss bei einer Verurteilung wegen Totschlags mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen. Die Anwälte hatten die aggressiven Hunde von einem Häftling erhalten, der durch andere Drahtzieher an der Aufzucht von Kampfhunden beteiligt sein soll.

Nach US-Medienberichten wurde in Kalifornien noch kein Hundehalter nach der tödlichen Attacke seines Tieres wegen Totschlags verurteilt. In den meisten Fällen verbüßen die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung eine geringere Strafe. (dpa)

© Xmedias / Morgenweb-Redaktion – 20.02.2002


Rechtsextreme hetzen in Halle Kampfhund auf Äthiopier

Halle, 18. Februar (AFP) - Zwei Rechtsextreme haben in Halle einen Kampfhund auf einen äthiopischen Asylbewerber gehetzt und ihr Opfer brutal zusammengeschlagen. Wie die Staatsanwaltschaft Halle am Montag mitteilte, erlitt der 31-jährige Afrikaner erhebliche Bissverletzungen und Prellungen. Der ausländerfeindliche Überfall ereignete sich bereits am 31. Januar in einem Regionalzug von Halle Richtung Eisenach. Die beiden 21 und 22 Jahre alten Täter sitzen inzwischen wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in Haft. Sie sind bereits wegen einschlägiger Delikte bekannt.

© AFP


VGH Mannheim: Erhöhte Steuer für Kampfhunde rechtens

Klagen von mehreren Hundehaltern abgewiesen

Mannheim. Städte und Gemeinden dürfen von Kampfhunde-Besitzern eine stark erhöhte Hundesteuer verlangen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die mit der Steuer verbundene Lenkungswirkung sei nicht zu beanstanden. Es stehe außer Frage, dass an der Eindämmung der Haltung gefährlicher Hunde in Anbetracht ihres Gefährdungspotenzials ein besonderes Allgemeininteresse bestehe, so das Gericht. (Aktenzeichen: 2 S 926/01)

Mehrere Kampfhunde-Besitzer hatten gegen die Hundesteuersatzungen verschiedener Städte und Gemeinden geklagt. Die Bestimmungen legen Steuersätze von bis zu 720 Euro (rund 1400 Mark) für den ersten Kampfhund fest; Steuern für weitere Kampfhunde können nochmals das Doppelte betragen. Die Antragsteller, die jeweils einen oder mehrere Tiere der Rassen Bullterrier und American Staffordshire Terrier halten, sahen darin einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit.

Das Gericht wies die Klagen ab; die steuerliche Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt. Damit folgte der VGH einer Rechtsprechung, die unter anderem die obersten Verwaltungsgerichte von Nordrhein-Westfalen und Hessen vorgeprägt hatten. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)

© Xmedias / Morgenweb-Redaktion – 08.02.2002


Kampfhunde vermittelt

Hamburg· Der Hamburger Tierschutzverein vermittelt nach eigenen Angaben Kampfhunde in Orte mit einer weniger strengen Hundeverordnung. ¸¸Aus dem gesamten Bundesgebiet haben wir die Bereitschaft für die Übernahme so genannter Kampfhunde der Rasse- Kategorie 1 und 2'', sagte Geschäftsführer Wolfgang Poggendorf. Innerhalb von zwei Tagen hätten sich 49 Tierheime zur Übernahme von insgesamt 126 Hunden bereit erklärt.

Laut Poggendorf gibt es in keinem anderen Bundesland ¸¸eine so unsinnige Hundeverordnung''. Nachdem 2000 der sechsjährige Volkan in Hamburg von zwei Kampfhunden zu Tode gebissen wurde, hatte der Senat eine verschärfte Hundeverordnung erlassen. Darin wird die Haltung von Pitbull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier verboten.

dpa


TIERHEIM

Kampfhund-Export läuft an

Transport und Vermittlung in ein anderes Bundesland kosten 800 Euro pro Hund.

Von Karsten Broockmann

Im Tierheim Süderstraße geht es zu wie auf dem Verschiebebahnhof: Tierschützer aus der gesamten Bundesrepublik holen hier Kampfhunde ab, die in Hamburg nicht vermittelt werden können. Jetzt sollen sie in Bundesländern mit weniger harten Hundeverordnungen neue Besitzer finden.

Allein gestern ließen Tierheime aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen neun der als gefährlich eingestuften Hunde abholen. Insgesamt wollen 52 bundesdeutsche Tierheime in den kommenden Wochen 131 Hunde der Kategorien I und II übernehmen.

Wolfgang Poggendorf, Geschäftsführer des Hamburger Tierschutzvereins (HTV), hatte 500 Einrichtungen des Deutschen Tierschutzvereins um Hilfe gebeten. Hintergrund: Fast die Hälfte der 200 Tiere in der Harburger Hundehalle sind wesensgetestete Kategorie-I-Hunde, die in Hamburg keine Vermittlungschance haben. Weitere 50 Tiere sitzen in den Zwingern des Tierheims. Auch sie sollen vermittelt werden. Dann, so Poggendorf, kann ein Teil der teuren Hundehallen schon bald geschlossen werden.

Denn allein die Miete und die Versorgung der Hunde verschlingen monatlich rund 70 000 der 128 000 Euro, die die Umsetzung der Hamburger Hundeverordnung kostet. Noch im Laufe des Jahres sollen dann die restlichen Hunde im Tierheim in einer privaten Einrichtung untergebracht und die Halle vollständig geschlossen werden. "Das wäre erheblich billiger", so der Tierheimchef, der für jeden Hund, der jetzt in ein anderes Bundesland geht, einen Scheck über 800 Euro ausstellt. Damit werden Kosten für den Transport, die Verpflegung, Unterbringung und die Vermittlung gedeckt.

Mit 115 000 Euro will Poggendorf sich allerdings einen Großteil der Summe von der Stadt zurückholen. "Wir sparen der Stadt viel Geld. Es kann aber nicht sein, dass wir Fehler mit Spendengeldern ausgleichen müssen", so der Kritiker der Hundeverordnung.

Aus den Tierheimen der anderen Bundesländer sollen die Hunde schnell weitervermittelt werden. "Wir geben die Hunde überwiegend in Familien. Im Januar haben wir sogar sehr viele Hündinnen, die in Hamburg als Kategorie-I-Hunde gelten, vermittelt", sagt Kerstin Karger, Leiterin des Leipziger Tierheims, wo die Hunde als Mischlinge geführt werden, weil sie keine Stammbäume haben.

Gestern holte sie vier Hündinnen aus der Süderstraße. "Wenn die gut untergebracht sind, komme ich vielleicht noch einmal nach Hamburg. Die Vermittlung kann ich auf jeden Fall verantworten", sagt die Tierheim-Leiterin. Andere, wie die Vorsitzende der Hamburger Elternkammer, Sabine Bick, haben dagegen Bedenken. "Das klingt mir zu sehr nach aus den Augen aus dem Sinn. Ich halte es für gefährlich, so einen Hund in eine Familie zu geben", sagt sie.

Deutlicher wird der Blindenhundeausbilder Wolfgang Meyer: "Das ist ein sehr, sehr großes Risiko. Persönlich hielte ich es für humaner und sinnvoller, diese Tiere einzuschläfern." (Der gute Mann hat einen eigenwilligen Begriff von Humanität!)

Für die Gesundheitsbehörde versucht Landestierarzt Peter Brehm zu beschwichtigen. "Natürlich ist auch ein positiver Wesenstest keine hundertprozentige Garantie. Aber mehr können wir nicht machen. Eine erkennbare Gefahr wird aus Hamburg aber sicher nicht exportiert."


Hamburger Kampfhunde sollen an den Bodensee

Der Hamburger Tierschutzverein (HTV) gibt jetzt Kampfhunde aus der Hansestadt an Tierheime des Deutschen Tierschutzbundes in anderen Bundesländern ab. Damit will der HTV verhindern, dass Hunde, die in Hamburg kaum zu vermitteln sind, schwere psychische Schäden durch zu lange Gefangenschaft erleiden und getötet werden müssen. Darüber hinaus soll die Aktion die teure Harburger Hundehalle überflüssig machen. Allein für Miete und Versorgung der Tiere zahlen die Steuerzahler 70 000 Euro pro Monat. Werden die Kosten für Hundekontrolldienst, Gerichte und Behörden hinzugerechnet, ergibt sich die Summe von rund 128 000 Euro pro Monat. Zu viel meint der Senat, der von der Aktion des Tierschutzvereins jedoch überrascht wurde.

"Wir sind natürlich dankbar für Lösungsvorschläge zur Schließung der Halle", sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Michael Mrozek. Das Vorgehen des HTV sei jedoch nicht mit der Behördenleitung abgestimmt. Das Konzept müsse noch geprüft werden. Ziel des HTV ist es, in den kommenden Wochen 160 der 260 Tiere aus der Halle und dem Tierheim zu vermitteln. Die übrigen 100 Hunde - bei ihnen ist noch unklar, ob sie ihren Besitzern zurückgegeben werden müssen - könnten dann beim HTV und in einer privaten Hundepension untergebracht werden, sagt Tierheimchef Wolfgang Poggendorf.

Nach eigenen Angaben hatte er gestern bereits 40 Hunde an 30 Tierheime vermittelt. So werden heute unter anderem Tiere in das 700 Kilometer entfernte Lindau gebracht.

Landestierarzt Dr. Peter Brehm begrüßt die Initiative des HTV und verspricht finanzielle Unterstützung. Ein Problem, auch Kategorie-I-Hunde, die in Hamburg kaum vermittelbar sind, nun in andere Bundesländer zu geben, hat der Veterinär nicht. "Die generelle Gefährlichkeitsvermutung bedeutet ja nicht, dass jedes Tier auch gefährlich ist", argumentiert er. Außerdem werde kein Hund Hamburg verlassen, der den Wesenstest nicht bestanden habe. (kab)


DEBATTE
"Mehr Kampfhunde einschläfern!"

Die teure Hundehalle in Harburg: Politiker fordern möglichst schnelle Lösungen.

Von Ralf Nehmzow und Veit Ruppersberg

Um die Haltung von 208 Kampfhunden in der Harburger Hundehalle ist in Hamburg ein heftiger Streit entbrannt. Politiker von CDU und Schill-Partei schlagen vor, Hunde einschläfern zu lassen, um Kosten zu sparen. SPD, GAL und Tierschützer hingegen fordern eine artgerechte Unterbringung.

Rund 130 000 Euro pro Monat kostet die Stadt Hamburg die Umsetzung der Hundeverordnung und die Versorgung der Tiere. Für knapp die Hälfte der Hunde besteht allerdings keine Aussicht, jemals aus der Gefangenschaft entlassen zu werden. Sie haben zwar den Wesenstest bestanden, gelten als Kampfhunde der Kategorie 1 dennoch als besonders gefährlich und sind in Hamburg kaum vermittelbar.

"Nach unserer Meinung sollte man einen Teil dieser Hunde einschläfern", sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses der Bürgerschaft, Wolfgang Barth-Völkel (Schill-Partei) dem Abendblatt. Darüber müsse man zumindest bei Hunden nachdenken, die den Wesenstest nicht bestanden hätten.

"Höchsten Handlungsbedarf" sieht der CDU-Politiker Michael Fuchs: "Wir werden über kurz oder lang nicht darum herumkommen, mehr Tiere als bisher einzuschläfern", sagt er. Denn: "Für Pitbulls und andere Hunde der Kategorie 1 kann niemand eine Garantie übernehmen."

Der Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, kritisiert den alten Senat: Der habe "ein Gefängnis für Kampfhunde" gebaut und "uns damit Kosten verursacht, die der Höhe nach wirklich nicht angemessen sind". Ein Einschläfern der Kampfhunde lehnt Müller-Sönksen allerdings "kategorisch ab". Und damit steht er nicht allein.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Barbara Duden, erklärte: "Wenn man will, dass die Kampfhunde aus dem Stadtbild verschwinden, dann muss man sie unterbringen. Das kostet Geld."

"Wenn man will, dass die Kampfhunde aus dem Stadtbild verschwinden, dann muss man sie unterbringen. Das kostet Geld." Barbara Duden (SPD)

Die GAL hält an ihrer früheren Entscheidung fest, Kampfhunde zum Schutz der Kinder in einer Halle unterzubringen. "Es geht nicht, dass diese hochgefährlichen Tiere wieder ins Stadtbild kommen", sagte Fraktionsvizechefin Christa Goetsch. Es sei auch keine richtige Lösung, diese Hunde in Tierheime anderer Bundesländer zu bringen. Diesen Vorschlag hatte Hamburgs Tierheimchef Wolfgang Poggendorf ins Spiel gebracht, weil er ihn für kostengünstiger und artgerechter hält. Nach dem gestrigen Bericht des Abendblattes hatte der Tierschützer rund 300 Anrufe und diverse Faxe zum Thema bekommen. "20 Prozent der Hunde in der Halle sind schon nach ihrer Rassenzugehörigkeit keine Kampfhunde", kritisiert Michael Rockel gegenüber dem Abendblatt. Der Anwalt und Tierrechtsexperte spricht sich ebenfalls für eine Unterbringung der Hunde in Heimen des Tierschutzvereins in anderen Bundesländern aus. Das sieht auch Thomas Dobnig, Sprecher der Interessengemeinschaft Kampfhunde in Hamburg so: "Dort werden sie artgerecht gehalten, und es ist finanziell günstiger."

Gertrud Erdmann, Geschäftsführerin des Bundes der Steuerzahler in Hamburg: "Man muss jetzt schnell prüfen, ob eine artgerechtere und billigere Unterbringung woanders sinvoll ist - auch im Interesse des Steuerzahlers."

Arno Becker, Geschäftsfüher des Hamburger Lehrerverbandes, will die Kinder schützen. "Kampfmaschinen, die eine latente Gefahr bedeuten, gehören raus aus der Öffentlichkeit." Sein Vorschlag für die Finanzierung: Man solle "die Hundehalter zur Kasse bitten, denen man diese gefährlichen Tiere abgenommen hat".

Die Resistenz gegen Tatsachen scheint eine unheilbare Krankheit zu sein. Man kann reden und argumentieren, und kaum dreht man den Schwachköpfen den Rücken zu, schwafeln sie munter weiter von "hochgefährlichen Kampfmaschinen", vor denen man speziell die Kinder schützen muss. Schill-Partei, CDU und GAL in trauter Eintracht, oder sollte man Niedertracht sagen? Wer schützt uns vor denen? Und was ist der Hamburger Lehrerverband eigentlich für ein trauriger Verein?


Kein Reibach mit Steuer für Pitbull und Co.

Abschreckung scheint zu wirken: Herrchens bester Freund hat im Kreis selten "besondere Auffälligkeiten"

Langenau und Blaubeuren erheben keine besondere Steuer für Kampfhunde - weil dort keine wohnen. Andere Gemeinden kassieren bei Besitzern gefährlicher Hunde seit einem Jahr bewusst ab. Ballendorf und Breitingen änderten zum 1. Januar die Steuersatzungen.

CLAUDIA REICHERTER,
PAUL HäGE, HEIKE SCHNEIDER,
EBERHARD FALKE

alb-donau-kreis· Vor zwei Jahren noch das Thema schlechthin, hat sich der sogenannte Kampfhund inzwischen wieder getrollt. Aus den Schlagzeilen zumindest. Und selbst aus den Satzungen, in denen Gemeinden die Höhe der Hundesteuer festlegen, ist er mancherorts wieder verschwunden. Sofern er dort je aufgetaucht war.

Einige Gemeinden im Alb-Donau-Kreis sind jedoch zum 1. Januar 2002 erst der Empfehlung des baden-württembergischen Gemeindetags gefolgt und haben in ihre Satzungen einen speziellen Passus für Halter gefährlicher Hunde aufgenommen. Andere verlangen schon seit einem Jahr von Besitzern bestimmter Rassen - darunter Argentino, Bullterrier, Pitbull, Mastiff, Mastino - bewusst mehr Geld. Zur Abschreckung: Um die Zahl dieser Tiere möglichst gering zu halten.

In Illerkirchberg hat sich die Steuer für Kampfhunde seit 1. Januar beträchtlich erhöht: Während Pudel, Dackel und Schäferhund jetzt 50 Euro kosten (bisher 71 Mark), muss der Besitzer eines Kampfhundes 500 Euro im Jahr für sein Tier bezahlen - das Zehnfache. Jeder weitere Kampfhund kostet zusätzlich 700 Euro, andere Hunde nur 100 Euro (statt 144 Mark). Statt knapp 5400 Euro wie bisher nimmt die Gemeinde jetzt 7300 Euro im Jahr an Hundesteuern ein.

Auch Ballendorf und Breitingen haben ihre Hundesteuersatzungen zum Beginn des Jahres geändert. Beide Gemeinden nahmen Kampfhunde neu in ihre Satzungen auf. Die Ballendorfer Räte einigten sich auf 54 Euro pro Erst-Hund (bisher 96 Mark) und 108 Euro für jeden weiteren Hund. Für Kampfhunde, zu denen in Ballendorf auch Rottweiler und Dobermänner gehören, beträgt die Steuer 360 Euro beziehungsweise für jeden weiteren Hund 720 Euro. In Breitingen betrug die Steuer für Hunde bisher 108 Mark, seit 1. Januar 2002 beträgt sie 60 Euro. Für den zweiten Hund das Doppelte. Ein Kampfhund kostet sein Herrchen achtmal so viel: 480 Euro im Jahr.

In Rammingen kostet ein Hund jetzt 50 Euro (statt 96 Mark), jeder weitere 100 Euro (statt 192 Mark), Kampfhunde 700 Euro. In Dietenheim hatte der Gemeinderat schon im November 2000 beschlossen, für einen Kampfhund 613,55Euro (1200Mark) im Jahr zu verlangen. Normale Hunde kosten 50 Euro. Der Amstetter Gemeinderat hatte zum Januar 2001 eine Kampfhundesteuer eingeführt. 490Euro für den ersten und 613,55Euro für jeden weiteren Hund. Dornstadt knüpft Besitzern gefährlicher Hunde seit einem Jahr fünfmal so hohe Steuern ab wie anderen Hundehaltern. Die Steuern für Püppi, Fiffi und Co. erhöhten sich zum 1. Januar 2002 außerdem von 120Mark auf 72 Euro, die von Pitbull, Argentino und Konsorten von 660 Mark auf 360 Euro. Die Gemeinde nimmt daraus jetzt 21400 Euro jährlich ein, gut 4000 Euro mehr als im Jahr 2000.

Ganz anders Bernstadt: Die Gemeinde hat im Dezember2001 Kampfhunde aus ihrer Steuersatzung gestrichen - zumindest dem Wortlaut nach. Die Steuer beträgt seit 1. Januar 2002 für jeden Hund 37,20 Euro (statt 72 Mark), bei zwei oder mehreren Hunden 74,40 Euro (statt 144,00 Mark). Auf Anregung von Gemeinderätin Dr. Simone Hölldobler wurde die Bezeichnung "Kampfhund" durch die Erläuterung " Hunde mit besonderen Auffälligkeiten" ersetzt. Weil es keine "Kampfhunderasse" gebe, sondern nur zum Kampf erzogene Tiere. Die kosten jetzt ungeachtet der Rasse je 111,60 Euro. Dreimal so viel wie andere Hunde. Halter, die zwei oder mehr "auffällige" Hunde besitzen, bezahlen pro Tier 334,80 Euro.

Reich werden die Kommunen durch die Kampfhunde-Steuern jedenfalls nicht: In Amstetten gab es im Oktober 2000 nur zwei Kampfhunde. Dem Dornstadter Steueramts-Leiter Roland Scheich sind ebenfalls nur zwei Kampfhunde bekannt. In Illerkirchberg war im März 2001 gegenüber 145 Hunden nur ein "besonders auffälliger Hund" gemeldet. In Langenau und Blaubeuren kommen Kampfhunde in den Satzungen erst gar nicht vor. "Kein Bedarf", sagen Hans-Peter Röcker von der Steuerabteilung im Blaubeurer Rathaus und Martin Hofstätter vom Langenauer Steueramt. Hier wie dort seien offiziell keine Hunde gemeldet, die als gefährlich gelten.

© Südwest Presse online


30 Kampfhunde müssen ins Tierheim

Frankfurt beschließt Zwangsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung

Frankfurt. Die Stadt Frankfurt will in den nächsten Tagen bis zu 30 Kampfhunde ohne den vorgeschriebenen Wesenstest in Tierheime schicken. Diese "Zwangsmaßnahme gegen uneinsichtige Hundehalter" sei not