| Die Behauptung, die wissenschaftlichen Experten seien sich einig, dass das Schächten für das Tier nicht mehr Leiden 
                                als andere Tötungsarten bedeute, trifft nicht zu. Das Gegenteil ist wahr. Ausser vereinzelten jüdischen Tierärzten ist sich die Tierärzteschaft darin einig, dass das Schächten (rituelles Schlachten der Tiere 
                                bei vollem Bewusstsein ohne Betäubung) als grobe Tierquälerei abzulehnen ist. Die Hauptversammluing des 20. Deutschen Tierärztetages hat am 23. Juni 1995 mit grosser Mehrheit jedes Schlachten ohne Betäubung aus 
                                Tierschutzgründen, insbesondere das jüdische und moslemische Schächten, abgelehnt. Der bekannte deutsche Chirurg und Tierfreund Dr. med Hartinger beschreibt den Schächtvorgang in seinem Buch “Das betäubungslose 
                                Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert” wie folgt:
 Entsprechend den Vorschriften der Shechita müssen dem Schlachttier die Beine zusammengebunden werden, 
                                anschließend wird es so gefesselt auf die Seite geworfen. Dann wird der Kopf mit maximaler Kraft nach hinten gezogen, um den Hals zu überstrecken. In dieser Stellung werden die beugeseitigen Hals-Weichteile mit 
                                einem Messer querverlaufen durchtrennt. Noch vorher oder auch unmittelbar danach wird es zum Ausbluten am Hinterlauf aufgehängt. Beim Schächtschnitt werden zunächst die Haut und die oberflächliche Halsmuskulatur 
                                durchschnitten. Dann die tiefer liegende Luftröhre und die Speiseröhre. Gleichzeitig werden dabei die unmittelbar daneben liebenden Nerven durchtrennt, die das Zwerchfell motorisch versorgen. Jeder 
                                Medizinstudent hat gelernt und jeder Mediziner mit operativer oder anaesthesiologischer Erfahrung hat gesehen, daß die Luftröhre, der Kehlkopf und die Speiseröhre besonders schmerzempfindliche Organe sind, deren 
                                Verletzung noch in tiefer Narkose erhebliche Schmerzreaktionen mit Atemstörungen, Pulsfrequenz- und Blutdruckerhöhungern sowie EKG-Veränderungen verursacht und daß beim Verletzen der Halsschlagader der bekannte 
                                Carotis-Sinus-Effekt die besondere Sensibilität dieser Halsregion belegt. Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen vielfach die durchtrennten Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Wegen 
                                der verletzten Zwerchfell-Nerven kommt es zu einer schlaffen Lähmung der Zwerchfell-Muskulatur und zu einem immobilen Zwerchfellhochstand, das heißt zu einer bewegungsunfähigen Erschlaffung des Zwerchfelles, das 
                                duch den Bauchinhalt beim Aufhängen kopfwärts gedrängt wird. Daraus resultiert eine weitere erhebliche Beeinträchtigung der Atmung, die überwiegend auf der Bewegung dieser Muskel-Sehnen-Platte beruht. Zu den 
                                unerträglichen Schnittschmerzen bekommt das Tier somit noch Todesangst durch Atemnot.
 Infolge dieses atemnot-, angst- und schmerzbedingt verstärkten Atmungsvorganges wird das Blut und der aus der 
                                durchtrennten Speiseröhre austretende Vormageninhalt in die Lungen aspiriert, was zusätzlich zu schweren Erstickungsanfällen führt. Und das alles - im Gegensatz zu den Behauptungen der Schächt-Befürworter - bei 
                                vollem Bewußtsein des Tieres! Denn die Blutversorgung des Gehirnes ist noch gegeben. Filmaufnahmen belegen die volle Reaktionsfähigkeit und bewußte Orientierung des ausgebluteten Tieres, das nach dem 
                                Entfesseln mit der entsetzlichen Halswunde aufsteht und orientiert dem Ausgang des Raumes zutaumelt.
 Der Oberveterinär-Rat und Schlachthofdirektor Dr. Klein hat diese Beweisführung über das noch vorhandene 
                                Bewußtsein des Tieres in Bildreihen festgehalten. Gleichwertige Aussagen finden sich in dem Buch “Tierschutz und Kultur” von M. Kyber.
 Die Blutversorgung des tierischen Gehirnes erfolgt durch drei paarig 
                                angelegte Gefäß-Stränge. Zwei Hals-Schlagadern, zwei Arterien innerhalb der Halswirbelkörper und zwei weitere in der Nackenmuskulatur. Diese sechs Hauptarterien anastomosieren im oberen Halsbereich, da weitere 
                                Gefäßverbindungen im vorderen Kopfbereich über die Arteria maxillaris zur Schädelbasis vorhanden sind. Außerdem existieren Gefäß-Anastomosen über die massive Nackenmuskulatur zum Kopfesinneren. Diese Vernetzung der 
                                Gefäße haben auch bei Durchtrennung der Halsschlagadern eine noch ausreichende Blutversorgung des Gehirnes zur Folge. Entsprechend dem bekannten physiologischen Vorgang reduziert der Körper beim Ausbluten seine 
                                periphere Durchblutung zugunsten von Hirn, Herz und Nieren bis auf Null. Da das Tier außerdem an den Hinterläufen aufgehängt wird, versorgt der orthostatische Flüssigkeitsdruck im Gefäßsystem zusätzlich das Gehirn 
                                so lange mit Blut und hält das Tier bei Bewußtsein, bis praktisch bei schlagendem Herzen der gesamte Blutinhalt des Gefäß-Systems auf diese Weise ausgelaufen ist. Dieser Vorgang dauert nach allgemeiner Erfahrung 
                                mehrere Minuten, wobei Angaben bis zu 14 Minuten existieren. Die unterschiedlichen Zeitangaben sind auf die verschiedenen Kriterien zurückzuführen, ob man die Reaktion des Körpers als Maßstab nimmt, den 
                                Cornealreflex, das Kreislaufsystem oder das Aufhören des Blutens aus den Gefäßenden oder des Herzschlages.
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